

Weiterbildung
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) – gesunde, motivierte Mitarbeitende für ein zukunftsfähiges Unternehmen
Die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel. Globalisierung, Digitalisierung, Fachkräftemangel – Herausforderungen denen sich Unternehmen und Mitarbeitende stellen müssen. Veränderungen u.a. durch neue Informations- und Kommunikationswege oder Arbeitsformen und -methoden bieten Arbeitnehmer:innen zwar mehr Flexibilität in der Arbeitsgestaltung, sie führen aber auch zu einer Beschleunigung des Arbeitsalltags sowie zu Arbeitsverdichtung. Mit Zunahme der Veränderungen und Belastungen steigt die Gefahr der Überforderung. Körperlich und psychisch bedingte Krankheitsausfälle nehmen zu. Für Unternehmen entsteht dadurch ein immenser wirtschaftlicher Schaden.
Ein wirkungsvolles betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hilft Ihnen, zielgerichtet die Gesundheit, die Motivation und die Leistungsfähigkeit Ihres wichtigsten Erfolgsfaktors, Ihren Mitarbeitenden, optimal zu fördern. Bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung ist es ein wichtiges Instrument, mit dem Sie in die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens investieren.
TÜV Rheinland Seminare und Weiterbildungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützen Sie dabei maßgeblich.
Unser Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.
Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement?
Unter betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) versteht man die „Entwicklung, Lenkung und Evaluierung von betrieblichen Prozesse und Strukturen um Organisation, Verhalten und Arbeit gesundheitsförderlich zu gestalten.“ (vgl. Prof. em. Dr. Bernhard Bandura, Universität Bielefeld).
Welche Ziele verfolgt betriebliches Gesundheitsmanagement?
Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmer:innen. Dazu werden zwei Strategien verfolgt:
- Verhältnisprävention: gesundheitsförderliche Veränderung der Arbeits- und Organisationsgestaltung
- Verhaltensprävention: Befähigung der Beschäftigten zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten


Was sind die Grundlagen von betrieblichem Gesundheitsmanagement?
Grundlage des betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bilden gesetzliche und versicherungsrechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (ArbSchG, ASiG, DGUV, § 14 SGB VI. SGB VII, § 167, Abs. 2 SGB IX). Darüber hinaus gibt es auch freiwillige Leistungen des Arbeitsgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), die durch den Gesetzgeber gefördert werden können (§ 20a SGB V).
Die Umsetzung einzelner gesundheitsfördernder Maßnahmen reichen aber für ein funktionierendes und zielführendes betriebliches Gesundheitsmanagement nicht aus. BGM muss Teil der Unternehmensstrategie sein, so dass es in die betrieblichen Prozesse implementiert werden kann.
Die Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)


Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst verschiedene Handlungsfelder, die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Teil von Krankenkassen gefördert werden und zum Teil freie Zusatzleistungen des Arbeitgebers sind.
Arbeits- und Gesundheitsschutz / Arbeitsschutzmanagement, betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Eingliederungsmanagement stehen dabei häufig im Vordergrund.
Einzelne gesundheitsförderliche Maßnahmen aus diesen Säulen machen aber noch kein betriebliches Gesundheitsmanagement aus. Hier kommt es viel mehr auf das Zusammenspiel aller Säulen an. Damit das gelingt, ist es erforderlich die Unternehmsstruktur und -kultur zu berücksichtigen sowie die Organisationsstruktur und das Personalmanagement mit einzubeziehen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollte immer Bestandteil der Unternehmensstrategie sein. Erst dann handelt es sich um ein ganzheitliches und nachhaltiges Gesundheitsmanagement.
TÜV Rheinland unterstützt Sie mit Seminaren und Weiterbildungen bei der Einführung und Umsetzung von BGM in Ihrem Unternehmen.
Weiterbildungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement in allen Handlungsfeldern.
Arbeits- und Gesundheitsschutz / Arbeitsschutzmanagement
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die Prävention von berufsbedingten Gefahren, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Der Arbeitsschutz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtend. Es geht um die Erfüllung gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Vorgaben u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie durch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Arbeitsschutzmanagement integriert systematisch gesteuerten Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Organisation. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen unterstützen bei der Implementierung und Umsetzung.
Ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz ist die verpflichtende Erstellung von physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Ableitung geeigneter Maßnahmen daraus.


Seminare zu Arbeits- und Gesundheitsschutz / Arbeitsschutzmanagement:
Arbeitsschutzmanagement
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – Lehrgang und Fortbildung
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) und -Auditor (TÜV)
- Alle Seminare zum Arbeitsschutzmanagement
Arbeitsschutz für Fach- und Führungskräfte
- Die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung – Kompaktseminar
- Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV
- Arbeitsschutz: Gesetzliche Grundlagen
- Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte
- Alle Seminare zum Arbeitsschutz für Fach- und Führungskräfte
- Alle Seminare zum Umgang mit Gefahrstoffen




Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens sowie Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Dazu gehören Verhaltensprävention (z.B. Bewegungsangebote) sowie Verhältnisprävention (z.B. ergonomische Anpassung der Arbeitsplätze). Angebote des Arbeitgebers und die Teilnahme der Arbeitnehmenden sind freiwillig. Förderungsfähige Leistungen der Krankenkassen regelt § 20a SGBV.
Diese BGF Weiterbildungen unterstützen Sie bei der Umsetzung:


Betriebliches Einbliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat zum Ziel die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Geregelt wird es im § 167 Absatz 2 SGB IX und verpflichtet Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden, die im Laufe eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
BEM sollte zeitnah, systematisch und strukturiert umgesetzt werden und so ausgerichtet sein, dass die betroffenen Mitarbeiter motiviert werden, an dem Gespräch teilzunehmen.
Unser Seminarangebot für professionelles BEM:
Organisation, Personalmanagement, Führung
Maßnahmen und Angebote des Arbeits- und Gesundheitsschutz, der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) müssen aufeinander abgestimmt sein und ineinandergreifen.
Dies kann nur gelingen, wenn die Gesundheitsprävention der Mitarbeitenden in die Unternehmensziele aufgenommen und zur Unternehmensstrategie wird. Dazu sind Maßnahmen zu Personalmanagement und -entwicklung sowie die Integration in die Unternehmenskultur erforderlich. Nur dann lässt sicht von einem umfassenden, zielgerichteten betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) sprechen, das Erfolg verheißt.
Unser Weiterbildungsangebot zu diesem Handlungsfeld:


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Anhaltende Krisen führen zu höheren psychischen Belastungen bis hin zu krankheitsbedingten Arbeitsausfällen. Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle bei der Prävention in solchen Fällen. Gleichzeitig haben sie aufgrund ihrer Funktion und Verantwortung ein erhöhtes Stresspotential. Für ihre Mitarbeiter dienen sie auch als Vorbildfunktion. Daher sollten Führungskräfte Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen und gesundheitsfördernde Maßnahmen ergreifen - für sich selbst und ihre Mitarbeiter.