Umsetzung des europäischen Chemikalienrechts

Gesetzliche Anforderungen rechtskonform und kostengünstig in die Praxis umsetzen. Unternehmen stehen im Gefahrstoffmanagement einer hohen Anzahl gesetzlicher Verpflichtungen und Anforderungen gegenüber. Diese dienen nicht nur der Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt. Aus der Gefahrstoffverordnung ergeben sich Pflichten, die von Unternehmen zu erfüllen sind.

Lernen Sie in unseren Gefahrstoffseminaren, was Sie beachten müssen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) überträgt einem Unternehmer Verantwortung für den richtigen Umgang mit gefährlichen Substanzen und Zubereitungen. Zusätzlich wächst die Verantwortung durch die europäische Chemikalienverordnung REACH für die Produktsicherheit. Um die aktuelle Gefahrstoffverordnung und das europäische Chemikalienrecht erfolgreich umzusetzen, helfen Ihnen unsere Seminare. Sie vermitteln Ihnen den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen oder haben die Gefahrstoffsanierung zum Thema. Mit diesen Seminaren erwerben Sie auch die staatlich geforderten Abschlüsse.

Kostenloses Webinar "Schulungspflicht für Diisocyanate"

Erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar "Schulungspflicht zu Diisocyanaten" die Hintergründe zur angepassten REACH-Verordnung sowie über unser umfangreiches Schulungsmodell. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen von unseren Experten beantworten zu lassen. 

Wann: 31.03.2023 um 14.00 Uhr

Wo: Online

REACH-Beschluss mit Schulungspflicht bei Diisocyanaten 

Die  REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.  
Am 3. August 2020 verabschiedete die Europäische Kommission eine rechtsverbindliche Beschränkung, um die Kontrolle der dermalen und inhalativen Exposition von industriellen und gewerblichen Anwendern gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz sicherzustellen („die Beschränkung“). Diese Maßnahme wurde auf Grundlage der EU-REACH-Verordnung durchgeführt und im Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt der EU Nr. L 252 vom 4. August 2020, S. 24) veröffentlicht. 
Die Maßnahme erfordert neue Schulungsanforderungen im Umgang mit Diisocyanaten. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis zum 24.08.2023 verpflichtend schulen.  
  
Diisocyanate werden als chemische Bausteine in einer Vielzahl von Sektoren und Anwendungen verwendet, unter anderem in Schaumstoffen, als Isolationsmaterialien, Dichtungen, Klebstoffen und Beschichtungen. Mit Hilfe von Diisocyanaten werden verschiedenste Polyurethan-Produkte hergestellt werden. 
Bei unsachgemäßer Handhabung können Diisocyanate zu einer Sensibilisierung der Atemwege führen. Das Ziel der Schulungen ist es, etwaige Sensibilisierungen über die Atemwege oder die Haut durch diese Sicherheitsschulungen zu verhindern.  
  
Nach dem 24.08.2023 dürfen Diisocyanate nicht als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn:  
a) die Konzentration von Diisocyanaten liegt einzeln und in Kombination unter 0,1 Gewichtsprozent, oder 
b) der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder des/der Gemische(s) eine Schulung über die sichere Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich abgeschlossen haben.  
  
Zielgruppe sind alle industriellen und gewerblichen Anwender, die Diisocyanate allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwenden oder diese Aufgaben überwachen. Jeder Anwender muss alle fünf Jahre erneut geschult werden, erstmals bis zum 24. August 2023. 
  
Wer kann schulen? 
Bei dieser Thematik hat die TÜV Rheinland Akademie gemeinsam mit den Verbänden ISOPA und ALIPA ein geeignetes Schulungsmodell inklusive Nachweisen entwickelt! 
Schulungen können nach Ihrem individuellen Bedarf durchgeführt: webbasiert, in Präsenz- oder in Hybridschulungen. 
   
-> Option 1: Präsenz-/Hybridschulung.  
Sie wollen selbst die Schulung durchführen?  
Präsenz-/Hybridschulungen sollen von anerkannten Expert*innen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Ingenieur*innen der Naturwissenschaften, die über besondere Kenntnisse / entsprechende Berufsausbildung und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen, sein. Diese können Sie bei uns im Rahmen der TÜV Rheinland Akademie in dem Seminar "Sicherheitsexperte für Diisocyanate" erwerben. Sie erlangen die notwendige Trainingsberechtigung. 
Nach Abschluss unseres Seminars zum "Sicherheitsexperten für Diisocyanate" können Sie mit der ISOPA und ALIPA ein Agreement treffen, nach welchem Sie die Schulungsunterlagen der ISOPA und der ALIPA kostenfrei verwenden können und mit einer festgelegten Pauschale der ISOPA und ALIPA je Zertifikat ausstellen dürfen. 
  
-> Option 2: Webbasiert / E-Learning.  
Sie sind Anwender.  
Hier bieten wir für Sie verschiedene Modelle als Webbased Training in mehreren Sprachen an, u.a. deutsch und englisch.  
Entweder können Sie für Ihr Unternehmen Mitarbeiterzugänge über die TÜV Rheinland Unterweisungslösung anlegen oder bei Bedarf gezielte einzelne Module über myCompetence buchen.  
Hierbei bieten wir alle notwendigen Level an, die sich an der Intensität des Umgangs mit Diisocyanaten des einzelnen Verwenders und der Anwendung orientiert: 

  • Level 1: Basiswissen / Grundlagen 
  • Level 2: Aufbauschulung 
  • Level 3: Fortgeschrittenenschulung - Intensivtraining 

Im Anschluss eines abgeschlossenen Webbased Trainings bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihren Wissensnachweis, welche die Teilnahme und den Inhalt der Schulung bestätigt und in jeder Prüfung der Unternehmensstandards vorgelegt werden kann.  


Hierbei empfehlen wir Ihnen einen Sicherheitsexperten für Diisocyanaten zur Rate zu ziehen, sodass dieser Sicherheitsexperte Ihnen passgenau das richtige Training für Ihre Zielgruppen vermitteln kann. Dieser könnte ebenfalls die Schulung in Präsenz oder Hybrid durchführen. 
 

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