Erfüllen Sie Ihre Unternehmer- und Betreiberpflichten und reduzieren Sie Haftungsrisiken!
Es gibt zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die im Unternehmen beachtet und erfüllt werden müssen. Da ist es nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Die Verantwortung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist ein untrennbarer Bestandteil seiner unternehmerischen Gesamtverantwortung. Als Betreiber von Gebäuden und technischen Anlagen sind zudem eine Vielzahl an Regelungen und Pflichten zu beachten, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Allerdings sind sich viele Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte ihrer Pflichten und möglicher Folgen der Rechtsfolgen nicht bewusst.
Die Verletzung der auferlegten Pflichten, z. B. durch das Nichteinhalten von gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen, kann Rechtsfolgen sowohl für die verantwortlichen Personen als auch für Unternehmen nach sich ziehen. Insbesondere beim Eintritt eines Schadens können erhebliche Konsequenzen drohen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Pflichten eingehalten wurden. Sie möchten sich gerne individuell beraten lassen? Kontaktieren Sie uns!
Unser gesamtes Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.
Finden Sie detaillierte Informationen zu Ihren Pflichten in den folgenden Bereichen.
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick der wichtigsten Anforderungen / Pflichten und zeigen Ihnen, wie Sie die durch spezielle Weiterbildungen bereits viele Anforderungen abdecken können.
Online-Seminare und Webinare für die Industrie 2024.
Kompakt informiert zu aktuellen technischen und rechtlichen Herausforderungen durch Fachexperten von TÜV Rheinland Industrie Service.
Eine Übersicht über alle angebotenen Onlineseminare mit Teilnahmebescheinigung (kostenpflichtig) und Infoveranstaltungen / Webinare ohne Teilnahmebescheinigung (kostenfrei) finden Sie hier >
Im Online-Seminar wird der Stand der Technik rund um das
Inverkehrbringen von Komponenten und Baugruppen insbesondere mit Blick auf den
Kesselbau erläutert.
Sie erhalten Infos zu neuen Erfordernissen in Bezug auf die Wasserstofftauglichkeit von Kraftwerkskomponenten.
Dieses Online-Seminar gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu den Prüferfordernissen und liefert Antworten auf die Fragen:
Warum muss eine
Kälteanlage geprüft werden? Was sind prüfpflichtige Kälteanlagen? Wer ist
verantwortlich für die Prüfung? Was wird geprüft?
In diesem Online-Seminar lernen Sie den Inhalt und die Systematik der in 2023 vollständig überarbeiteten TRwS 779 kennen. Sie erhalten Informationen zu Bezug und Konkretisierung der Anforderungen aus WHG und AwSV.
Das Online-Seminar gibt Einblicke in die Entwicklung der Regelwerke, z.B. die Einführung der Richtlinie DVS 2213-1– Fachmann für Laminieren und Kleben von Kunststoffen. Was für Regelwerksänderungen stehen an? Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Im Fokus dieses Online-Seminars stehen die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die technische Ausführung von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen sowie Hinweise zu entsprechender Wartung und Prüfung.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie Wesentliches zu den Neuerungen der Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Druckgefäße, Tanks und Container zum Transport gefährlicher Güter. Informieren Sie sich über die Auswirkungen auf die praktische Umsetzung bei Herstellung und Verwendung.
Das Online-Seminar vermittelt die wichtigsten Grundlagen und Voraussetzungen für Ersatzprüfungen im Betrieb und erläutert Vorteile sowie Nachteile von zerstörungsfreien Prüfungen bei Ersatz-/Sonderprüfungen.
Die Unternehmerpflichten lassen sich in vier Bereiche unterteilen:
Pflichten gegenüber den Beschäftigten (u.a. Organisationspflicht, Auswahlverantwortung, Aufsichtspflicht)
Pflichten gegenüber Dritten (u.a. Verkehrssicherungspflicht, Produktsicherheit, Datenschutz)
Pflichten gegenüber Behörden (u.a. Melde-, Mitteilungs- und Auskunftpflicht)
Pflichten gegenüber der Umwelt (u.a. Gewässerschutz, Klimaschutz, Bodeschutz, Immissionsschutz)
Betreiberpflichten
Beim gewerblichen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen bestehen neben den genannten allgemeinen Pflichten (persönliche Pflichten und Unternehmerpflichten) zusätzlich spezielle Betreiberpflichten. Sie sind notwendig, da beim Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sowie bei der Nutzung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln besondere Gefahren für die Sicherheit und den Umweltschutz bestehen können. Wichtiger Baustein dazu ist die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (Betr-SichV). Daraus ergeben sich folgende Prüfpflichten: Prüfung vor Inbetriebnahme / Wiederkehrende Prüfungen / Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen
Durch die Qualifizierung, Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern (z. B. zu Befähigten Personen nach BetrSichV) können einige Prüfungen betriebsintern durchgeführt werden.
Persönliche Pflichten
Persönliche Pflichten gehören zu den allgemeinen Pflichten und betreffen natürliche Personen, zu denen z. B. die Unternehmensleitung, Führungskräfte, Beschäftigte etc. gehören.
Zu den persönlichen Pflichten zählen:Organisationspflichten / Führungspflichten /Durchführungspflichten
Kategorien der unternehmerischen Pflichten.
Unternehmerpflichten
Die Unternehmerpflichten lassen sich in vier Bereiche unterteilen:
Pflichten gegenüber den Beschäftigten (u.a. Organisationspflicht, Auswahlverantwortung, Aufsichtspflicht)
Pflichten gegenüber Dritten (u.a. Verkehrssicherungspflicht, Produktsicherheit, Datenschutz)
Pflichten gegenüber Behörden (u.a. Melde-, Mitteilungs- und Auskunftpflicht)
Pflichten gegenüber der Umwelt (u.a. Gewässerschutz, Klimaschutz, Bodeschutz, Immissionsschutz)
Betreiberpflichten
Beim gewerblichen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen bestehen neben den genannten allgemeinen Pflichten (persönliche Pflichten und Unternehmerpflichten) zusätzlich spezielle Betreiberpflichten. Sie sind notwendig, da beim Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sowie bei der Nutzung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln besondere Gefahren für die Sicherheit und den Umweltschutz bestehen können. Wichtiger Baustein dazu ist die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (Betr-SichV).
Daraus ergeben sich folgende Prüfpflichten:
Prüfung vor Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfungen
Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen
Durch die Qualifizierung, Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern (z. B. zu Befähigten Personen nach BetrSichV) können einige Prüfungen betriebsintern durchgeführt werden.
Persönliche Pflichten
Persönliche Pflichten gehören zu den allgemeinen Pflichten und betreffen natürliche Personen, zu denen z. B. die Unternehmensleitung, Führungskräfte, Beschäftigte etc. gehören.
Die Unternehmerpflichten lassen sich in vier Bereiche unterteilen:
Pflichten gegenüber den Beschäftigten (u.a. Organisationspflicht, Auswahlverantwortung, Aufsichtspflicht)
Pflichten gegenüber Dritten (u.a. Verkehrssicherungspflicht, Produktsicherheit, Datenschutz)
Pflichten gegenüber Behörden (u.a. Melde-, Mitteilungs- und Auskunftpflicht)
Pflichten gegenüber der Umwelt (u.a. Gewässerschutz, Klimaschutz, Bodeschutz, Immissionsschutz)
Betreiberpflichten
Beim gewerblichen Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen bestehen neben den genannten allgemeinen Pflichten (persönliche Pflichten und Unternehmerpflichten) zusätzlich spezielle Betreiberpflichten. Sie sind notwendig, da beim Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen sowie bei der Nutzung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln besondere Gefahren für die Sicherheit und den Umweltschutz bestehen können. Wichtiger Baustein dazu ist die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (Betr-SichV).
Daraus ergeben sich folgende Prüfpflichten:
Prüfung vor Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfungen
Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen
Durch die Qualifizierung, Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern (z. B. zu Befähigten Personen nach BetrSichV) können einige Prüfungen betriebsintern durchgeführt werden.
Persönliche Pflichten
Persönliche Pflichten gehören zu den allgemeinen Pflichten und betreffen natürliche Personen, zu denen z. B. die Unternehmensleitung, Führungskräfte, Beschäftigte etc. gehören.
Zu den persönlichen Pflichten zählen:
Organisationspflichten
Führungspflichten
Durchführungspflichten
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Mitarbeiter regelmäßig in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen.
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Unternehmer- und Betreiberpflichten Broschüre
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