Prüferfordernisse für verfahrenstechnische Anlagen.
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Erfahren Sie praxisnah, was Sie aus dem Blickwinkel der Überwachungsbedürftigkeit und des Gewässerschutzes wissen müssen.
Verfahrenstechnische Anlagen werden gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel eingeordnet, deren Betrieb bestimmte Anforderungen voraussetzt. Aufgrund ihrer Komplexität heben sich diese Anlagen jedoch von einfachen Arbeitsmitteln ab.
Solche Anlagen dienen der chemischen, physikalischen oder biologischen Umwandlung von Stoffen und bestehen in der Regel aus zahlreichen Bauteilen wie Rohrleitungen, Pumpen, Behältern, Mischorganen und Armaturen. Darüber hinaus verfügen sie über sicherheitstechnische Ausrüstungen wie Prozessleittechnik und Druckentlastungseinrichtungen. Die Vielfalt der Eigenschaften der eingesetzten Stoffe, die spezifischen physikalisch-chemischen Prozessbedingungen sowie die Interaktionen zwischen den Anlagenteilen können diverse Gefahrenquellen erzeugen.
Wenn von einer verfahrenstechnischen Anlage Risiken für Menschen, Umwelt und Sachgüter ausgehen, die den Bereich der Anlage übergreifen, müssen neben der Betriebssicherheitsverordnung meist weitere rechtliche Vorgaben bei Planung, Errichtung und Betrieb berücksichtigt werden. Zu solchen Vorschriften gehören unter anderem:
- das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit zugehörigen Verordnungen (z. B. die Störfall-Verordnung – 12. BImSchV),
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit zugehörigen Verordnungen (z. B. AwSV),
- länderspezifische Bauordnungen inklusive Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz,
- die Industrie-Emissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).
Die Vielzahl dieser Prüfvorschriften birgt das Risiko, wesentliche Anforderungen zu übersehen. Damit eine verfahrenstechnische Anlage den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht und ordnungsgemäß betrieben werden kann, muss nachgewiesen werden, dass sie dem Stand der Technik sowie den relevanten gesetzlichen Regelungen entspricht. Dieser Nachweis wird durch eine Reihe einzelner Nachweise erbracht, welche die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Anforderungen bezogen auf den Aufbau und die Art der Anlage bestätigen.
Nutzen
- Sie profitieren von der umfangreichen Fachkenntnis unserer Experten in Bezug auf den Stand der Technik und das Vorschriftenwerk.
- Sie können sich im Teilnehmerkreis mit anderen Fachleuten austauschen und Kontakte knüpfen.
Zielgruppe
Unsere Veranstaltung richtet sich Emissions- und QM-Beauftragte, sowie an Betreiber von verfahrenstechnischen Anlagen, insbesondere Prozessanlagen, komplexen Druckanlagen oder Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen.
Inhalte
- Systematische Ableitung der relevanten Rechtsgrundlagen.
- Entwicklung eines effektiven Schutzkonzepts.
- Erarbeitung der Nachweise für die erstmalige Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfanforderungen.
Hinweise
Dies ist eine Veranstaltung der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH ist mit der Durchführung dieser Veranstaltung beauftragt. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet.