Verpflichtender Grundkurs gemäß §62 AwSV für die betrieblich verantwortliche Person in einem WHG-Fachbetrieb.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass eine betrieblich verantwortliche Person über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt, die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet.
Nutzen
Sie sind mit den wasserrechtlichen Vorschriften bezüglich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vertraut.
Sie erhalten praxisnahe Tipps für das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.
Sie erlangen die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an einem zusätzlich geforderten WHG-Fachkurs (siehe Hinweise).
Zielgruppe
Geeignet für Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Gewässerschutzbeauftragte, Behördenvertreter und für Mitarbeitende, die die Aufgabe als betrieblich verantwortliche Person in WHG-Fachbetrieben wahrnehmen sollen.
Inhalte
Gesetzliche Grundlagen
Anforderungen an Fachbetriebe
Technische Aspekte beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Arbeiten an Anlagen (z.B. Behälter, Abfüllplätze, Auffangräume, Rohrleitungen, Gefahrstofflager, Hydraulikanlagen, Tankstellen, Energie- und Wasserversorgungseinrichtungen) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wassergefährdende und brennbare Flüssigkeiten: Klassifizierung, technische Regelwerke
Explosionsschutz
Sachkundeprüfung
Hinweise
Das Seminar endet mit einer Erfolgskontrolle.
Für die Erstzertifizierung als WHG-Fachbetrieb müssen betrieblich verantwortliche Personen die erfolgreiche Teilnahme an einem WHG-Grundkurs (wie dem hier vorliegenden) und einem WHG-Fachkurs nachweisen.
Der Grundkurs ist auch als Fortbildung im Sinne der AwSV geeignet.
Es besteht die Möglichkeit, die Zertifizierung zum Fachbetrieb durch TÜV Rheinland als zuständige Sachverständigenorganisation vornehmen zu lassen. Gerne informieren wir Sie hierzu persönlich.
Eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft darf einen Betrieb nur als Fachbetrieb zertifizieren, wenn dieser Betrieb eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat mit
a) erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,
b) mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und
c) ausreichenden Kenntnissen in den in Satz 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden
Der Sachverständige oder Fachprüfer muss die Qualifikation als gleichwertige Ausbildung im Rahmen der Fachbetriebsüberwachung anerkennen (Punkt a).
Die Schulung der TÜV Akademie dient nur zur Vermittlung der Kenntnisse (Punkt c)
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Grundkurs für betrieblich verantwortliche Personen in WHG-Fachbetrieben.
Der Filter Ort steht Ihnen nicht zur Verfügung, da hierfür eine externe Verbindung zu Google Maps aufgebaut werden muss und Sie keine entsprechenden Verbindungen bzw. Cookies zugelassen haben. Cookie-Einstellungen ändern
Weitere interessante Seminare für Sie
Navigating through the elements of the carousel is possible using the tab key. You can skip the carousel or go straight to carousel navigation using the skip links.Press to skip carousel