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Präventivmaßnahmen im Unternehmen durch organisatorischen Brandschutz optimieren.
Effektiver Brandschutz im Betrieb ist unerlässlich. Mit der Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern können die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Baurecht sowie die Forderungen der Brandversicherer erfüllt werden.
Nutzen Sie unser Seminarangebot und die Brandschutzbeauftragten Ausbildung. Werden Sie Brandschutzbeauftragter (TÜV) oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
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Organisatorischer Brandschutz: Definition, Aufgaben und rechtliche Grundlagen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Organisatorischer Brandschutz: Bedeutung und Umfang?
Der organisatorische Brandschutz schließt Maßnahmen ein, die präventiv im Fall eines Brandes gewährleisten, Feuerschäden und Gefahren zu minimieren und Leben zu retten. Eine wesentliche Rolle spielen hier die Pläne zum Alarmieren und Evakuieren, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzordnungen, Schulungen, Unterweisungen und Löschübungen.
Was ist organisatorischer Brandschutz?
Vorbeugende Brandschutzarten umfassen Maßnahmen, die verschiedene Konzepte verfolgen. Der organisatorische Brandschutz lässt sich in einen betrieblichen Brandschutz und einen abwehrenden Brandschutz unterteilen. Die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes ergänzen den baulichen Brandschutz und den anlagentechnischen Brandschutz. Beim baulichen Brandschutz stehen besonders bauplanerische Faktoren bei einem Neubau oder beim Sanieren im Blickpunkt. Im Vergleich dazu spielen die Funktionalität und der Einsatz von technischen Anlagen beim anlagentechnischen Brandschutz eine wichtige Rolle.
Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes dienen dazu, ein Feuer zu verhindern oder im Brandfall schnell einzudämmen. Es geht vordergründig darum, in einem Gebäude sicherzustellen, dass erst gar kein Brand entsteht. Sollte es doch zu einem Feuer kommen, greift der abwehrende Brandschutz. Um im Ernstfall auf ein Feuer und die Rauchentwicklung vorbereitet zu sein, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, in einem Unternehmen die notwendige Organisation aufzubauen, die Brände verhindert oder bekämpft. Der Aspekt bildet den betrieblichen Brandschutz, durch den Menschen im Unternehmen die Regeln vermittelt bekommen, die im Brandfall ihre Gesundheit sichern und eine gefahrlose Flucht ermöglichen.
Der Arbeitgeber trägt dafür allgemein die Verantwortung und muss sich um den Brandschutz in Objekten kümmern. Es besteht die Option, einen Teil der Aufgaben an Brandschutzbeauftragte oder Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu übertragen.
Welche Aufgaben hat der organisatorische Brandschutz?
Die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind vielfältig. Sie beinhalten auf der einen Seite, Brände präventiv zu verhindern. Andererseits gehört dazu auch die Aufgabe, alle Angestellten in einem Betrieb mit den Regeln vertraut zu machen, die bei einem Brandfall gelten. Dazu zählt auch, wie sich Mitarbeiter im Unternehmen richtig verhalten und in Sicherheit bringen. Wiederkehrende Übungen mit einem simulierten Notfall helfen hier, um die Räumung des Gebäudes zu proben.
Arbeitgeber sind zunächst verpflichtet, die Anfälligkeit einer Arbeitsstätte für einen Brand zu beurteilen und das zu dokumentieren. Daraus entsteht der Auftrag, eine Brandschutzordnung für das Gebäude zu entwerfen. Zudem sind regelmäßig Brandschutzbegehungen durchzuführen. Zum organisatorischen Brandschutz gehört auch, Fluchtwege zu schaffen und Rettungspläne zu erstellen, die im ganzen Unternehmen sichtbar dargestellt sein müssen. Hinzu kommt die Aufgabe, für den Ernstfall auch Pläne zur Alarmierung und zur Gefahrenabwehr auszuarbeiten.
Als weitere Maßnahme zählt zum organisatorischen Brandschutz, Fachkräfte im Brandschutz in einem Unternehmen zu bestellen oder zu benennen. Damit verbunden ist der verpflichtende Auftrag, sich um eine Ausbildung oder Weiterbildung dieser Personen zum Thema Brandschutz zu kümmern. Nur durch die entsprechende Qualifizierung im Brandschutz können Angestellte eines Unternehmens die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer übernehmen. Ebenso ist das regelmäßige Unterweisen zum Brandschutz aller Beschäftigten eine zentrale Aufgabe des organisatorischen Brandschutzes.
Eine Aufgabe ist ebenfalls, Ersthelfer zu bestimmen und Vorgaben für die Erste-Hilfe zu definieren sowie eine persönliche Schutzausrichtung (PSA) bereitzustellen. Abschließend umfasst der organisatorische Brandschutz den Auftrag, die Prüfung und Wartung technischer Einrichtungen zum Brandschutz zu organisieren und sicherzustellen.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zum organisatorischen Brandschutz?
Alle Maßnahmen zur Sicherstellung des organisatorischen Brandschutzes beruhen auf gesetzlichen Richtlinien. Sie sind in Bauordnungen der Bundesländer und verschiedenen DIN-Vorschriften definiert. Großen Einfluss besitzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie setzt die Vorschriften fest, die sich auf den Arbeitsschutz beziehen und auch Vorgaben für Erste Hilfe und Verhalten im Fall eines Brandes beinhalten. Die wichtigsten Regelwerke hierzu sind:
- DGUV-Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis"
- DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten"
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer"
- DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen"
- DIN 14096 „Brandschutzordnung"
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" - technische Normen für Arbeitsstätten
Organisatorischer Brandschutz: Definition, Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Der organisatorische Brandschutz ist ein wichtiger Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes und unterteilt sich in den betrieblichen Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz. Hier erfahren Sie mehr über Aufgaben und rechtliche Grundlagen des organisatorischen Brandschutzes.
Was ist organisatorischer Brandschutz?
Vorbeugende Brandschutzarten umfassen Maßnahmen, die verschiedene Konzepte verfolgen. Der organisatorische Brandschutz lässt sich in einen betrieblichen Brandschutz und einen abwehrenden Brandschutz unterteilen. Die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes ergänzen den baulichen Brandschutz und den anlagentechnischen Brandschutz. Beim baulichen Brandschutz stehen besonders bauplanerische Faktoren bei einem Neubau oder beim Sanieren im Blickpunkt. Im Vergleich dazu spielen die Funktionalität und der Einsatz von technischen Anlagen beim anlagentechnischen Brandschutz eine wichtige Rolle.
Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes dienen dazu, ein Feuer zu verhindern oder im Brandfall schnell einzudämmen. Es geht vordergründig darum, in einem Gebäude sicherzustellen, dass erst gar kein Brand entsteht. Sollte es doch zu einem Feuer kommen, greift der abwehrende Brandschutz. Um im Ernstfall auf ein Feuer und die Rauchentwicklung vorbereitet zu sein, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, in einem Unternehmen die notwendige Organisation aufzubauen, die Brände verhindert oder bekämpft. Der Aspekt bildet den betrieblichen Brandschutz, durch den Menschen im Unternehmen die Regeln vermittelt bekommen, die im Brandfall ihre Gesundheit sichern und eine gefahrlose Flucht ermöglichen.
Der Arbeitgeber trägt dafür allgemein die Verantwortung und muss sich um den Brandschutz in Objekten kümmern. Es besteht die Option, einen Teil der Aufgaben an Brandschutzbeauftragte oder Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zu übertragen.
Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes
Die Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind vielfältig. Sie beinhalten auf der einen Seite, Brände präventiv zu verhindern. Andererseits gehört dazu auch die Aufgabe, alle Angestellten in einem Betrieb mit den Regeln vertraut zu machen, die bei einem Brandfall gelten. Dazu zählt auch, wie sich Mitarbeiter im Unternehmen richtig verhalten und in Sicherheit bringen. Wiederkehrende Übungen mit einem simulierten Notfall helfen hier, um die Räumung des Gebäudes zu proben.
Arbeitgeber sind zunächst verpflichtet, die Anfälligkeit einer Arbeitsstätte für einen Brand zu beurteilen und das zu dokumentieren. Daraus entsteht der Auftrag, eine Brandschutzordnung für das Gebäude zu entwerfen. Zudem sind regelmäßig Brandschutzbegehungen durchzuführen. Zum organisatorischen Brandschutz gehört auch, Fluchtwege zu schaffen und Rettungspläne zu erstellen, die im ganzen Unternehmen sichtbar dargestellt sein müssen. Hinzu kommt die Aufgabe, für den Ernstfall auch Pläne zur Alarmierung und zur Gefahrenabwehr auszuarbeiten.
Als weitere Maßnahme zählt zum organisatorischen Brandschutz, Fachkräfte im Brandschutz in einem Unternehmen zu bestellen oder zu benennen. Damit verbunden ist der verpflichtende Auftrag, sich um eine Ausbildung oder Weiterbildung dieser Personen zum Thema Brandschutz zu kümmern. Nur durch die entsprechende Qualifizierung im Brandschutz können Angestellte eines Unternehmens die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer übernehmen. Ebenso ist das regelmäßige Unterweisen zum Brandschutz aller Beschäftigten eine zentrale Aufgabe des organisatorischen Brandschutzes.
Eine Aufgabe ist ebenfalls, Ersthelfer zu bestimmen und Vorgaben für die Erste-Hilfe zu definieren sowie eine persönliche Schutzausrichtung (PSA) bereitzustellen. Abschließend umfasst der organisatorische Brandschutz den Auftrag, die Prüfung und Wartung technischer Einrichtungen zum Brandschutz zu organisieren und sicherzustellen.
Schulungen zur Weiterbildung im organisatorischen Brandschutz
- Brandschutzbeauftragter (TÜV)
- Brandschutzmanager (TÜV)
- Fachkundige Person für Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne.
- Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilung Brandschutz.
- Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten: Sicherungsposten, Brandwache.
- Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
- Fachkundige Person - Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.
Rechtliche Grundlagen zum organisatorischen Brandschutz
Alle Maßnahmen zur Sicherstellung des organisatorischen Brandschutzes beruhen auf gesetzlichen Richtlinien. Sie sind in Bauordnungen der Bundesländer und verschiedenen DIN-Vorschriften definiert. Großen Einfluss besitzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie setzt die Vorschriften fest, die sich auf den Arbeitsschutz beziehen und auch Vorgaben für Erste Hilfe und Verhalten im Fall eines Brandes beinhalten. Die wichtigsten Regelwerke hierzu sind:
- DGUV-Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
- DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
- DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“
- DIN 14096 „Brandschutzordnung“
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ - technische Normen für Arbeitsstätten
Unsere Seminarübersicht zum Download.
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