Brandschutzhelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
- Seminar
- Präsenz
- 15 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Erst- und Auffrischungsschulung zum Brandschutzhelfer.
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutzhelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen. Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle 2-5 Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.Nutzen
Zielgruppe
Inhalte
Hinweise