
Beschleunigungsgesetz 2024.
Informieren Sie sich im kostenfreien Webinar, welche Neuerungen sich aus dem Gesetz ergeben und wie externer Projektmanager BImSchG-Genehmigungsverfahren vorantreiben können.
Die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) legt fest, für welche Anlagen ein Immissionsschutz- und ein Störfallbeauftragter zu bestellen sind, welchen Anforderungen diese gerecht werden müssen und über welche Qualifikationen sie zu verfügen haben.
Wann ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen ist, ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Dies bezieht sich entsprechd der Verordnung auf genehmigungsbedürftige Anlagen. Für Anlagen im Sinne der Störfall-Verordnung soll zusätzlich ein Störfallbeauftragter bestellt werden. Immissionsschutzbeauftrager und Störfallbeauftragter können dieselbe Person sein.
Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz und Störfall beraten Betreiber und stellen sicher, dass die rechtlichen Bestimmungen gemäß BImSchV eingehalten werden. Erwerben Sie in behördlich anerkannten Lehrgängen der TÜV Rheinland Akademie die erforderliche Fachkunde, um im betrieblichen Alltag rechtssicher und souverän zu handeln.
Viele Weiterbildungen können Sie auch online im Virtual Classroom besuchen. Somit können Sie bequem und sicher von zu Hause teilnehmen, Neues lernen und sich mit anderen austauschen. Alle Virtual Classrooms zum Thema Immissionsschutz und Störfall im Überblick
Unser gesamtes Weiterbildungsangebot finden Sie über die Suchfunktion.
Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter Grundlehrgang. Sie erlernen das gesetzliche Regelwerk zu Ihren Haftungsrisiken und Pflichten als Immissionsschutz-/Störfallbeauftragter und erfahren Grundlegendes über Schadstoffe, Brand- und Explosionsschutz, Vermeidung von Abfällen und effiziente Energienutzung.
Immissionsschutzbeauftragter Aufbaulehrgang. Sie vertiefen Ihr Wissen zu speziellen Themen zum Immissionsschutz gemäß den Fachkundeanforderungen des § 7 der 5. BImSchV. Erwerben Sie Fachkenntnisse zu Genehmigungsverfahren, Anlagen- und Verfahrenstechnik sowie Messverfahren und -technik.
Störfallbeauftragter Aufbaulehrgang. Erwerben Sie Spezialwissen, um Störfälle auszuschließen und Auswirkungen zu minimieren. Praxisbeispiele für die angemessene Gegenabwehr und Notfallplanung unterstützen Sie bei der Umsetzung im Betrieb.
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte. § 9 der 5. BImSchV fordert die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die Teilnahme, mindestens alle 2 Jahre, an einer behördlich anerkannten Fortbildung mit Nachweis nachkommen. Frischen Sie Ihr Wissen mit unserem Seminar auf!
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zählen zu den zeitintensivsten Schritten im Rahmen neuer Industrie- oder Anlagenprojekte. Mit dem im Juli 2024 verabschiedeten Beschleunigungsgesetz wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, externe Projektmanager*innen unterstützend einzusetzen. Und damit gibt es eine Rolle, die künftig maßgeblich dazu beitragen kann, Verfahren effizienter zu gestalten.
Guter Referent, nette Mitlernende, super Atmosphäre und sehr guter Service vor Ort. Den kommenden Aufbaukurs werde ich auf jeden Fall wieder bei der TÜV Rheinland Akademie absolvieren.
Trockenes Thema interessant vermittelt. Die ganzen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften in diesem Themenbereich sind machmal ja schon recht trocken. Der Referent hat aber alles sehr lebendig, interessant und mit vielen Beispielen vermittelt. Fachkunde-Erwerb kann auch Spaß machen.
Obwohl die Arbeit als Immissionsschutzbeauftragter mein Tagesgeschäft ist, finde ich es sehr wichtig, dass ich mich in regelmäßigen Abständen theoretisch mit dem Thema beschäftige. Mich alle 2 Jahr fortzubilden und mich mit den Änderungen und Neuerungen zu befassen, ist für mich nicht nur gesetzliche Pflicht. Auch persönlich finde ich es wichtig, auf dem aktuellen Stand zu sein – nicht zuletzt auch wegen der Haftungsrisiken.
Betrieblicher Umweltschutz und verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen sind wesentliche Elemente einer nachhaltigen Unternehmensstrategie. Es gilt sowohl bekannte Vorgaben z. B. aus den Bereichen Immissions- und Gewässerschutz als auch neue, nachhaltigkeitsrelevante Anforderungen wie z. B. das Lieferkettensorgfaltsgesetz einzuhalten. Aus der Vielzahl der Anforderungen ergeben sich für Geschäftsführungen, verantwortliche Mitarbeiter:innen und beauftragte Personen Rechte und Pflichten, die es wirksam umzusetzen gilt.
Kompaktlehrgang mit Personenzertifikat zu den rechtlichen Grundlagen im nachhaltigen betrieblichen Umweltschutz.
