§ 53 bzw. § 58a BImschG legen fest, in welche Fällen Unternehmen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bzw. Störfall zu bestellen haben. Die Position eines Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragten und die Wahrnehmung der vom Gesetzgeber festgeschriebenen Pflichten und Verantwortlickeiten setzen fundierte rechtliche und praktische Kenntnisse voraus.
Nutzen
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Sie erlernen in diesem Grundlehrgang das einschlägige gesetzliche Regelwerk über Ihre Haftungsrisiken und Pflichten als Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragter.
Sie erfahren Grundlegendes über Schadstoffe, Brand- und Explosionsschutz, Vermeidung von Abfällen und effiziente Energienutzung.
Zielgruppe
Dieses Seminar wendet sich an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bzw. Störfall wahrnehmen sollen, insbesondere aus (genehmigungsbedürftigen) Anlagen, für die ein Immissionsschutz- bzw. Störfallbeauftragter bestellt werden muss.
Inhalte des Seminars
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Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, des Rechts der technischen Sicherheit, des technischen Arbeitsschutzes, des Gefahrstoffrechts und des Katastrophenschutzrechts
Betreiberpflichten Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfall
Bewertung der Umweltauswirkungen auf Schutzgüter, TA Luft, TA Lärm, GIRL
Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Wichtige Hinweise
Die Vorschriftensammlung "Bundesimmissionsschutzgesetz" (Beck-Texte im dtv) ist in den Unterlagen enthalten.
Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation eines
Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist die Teilnahme am Grundlehrgang "Immissionsschutz-/ Störfall-Beauftragte" (Seminar-Nr. 06045) und am Aufbaulehrgang "Immissionsschutzbeauftragte" (Seminar- Nr. 06041)
Betriebsbeauftragten für Störfall ist die Teilnahme am Grundlehrgang "Immissionsschutz-/ Störfall-Beauftragte" (Seminar-Nr. 06045 ) und am Aufbaulehrgang "Störfallbeauftragte" (Seminar-Nr. 06038).Darüber hinaus ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV nachzuweisen.
Terminauswahl
Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (Grundlehrgang).
Nutzen Sie den anerkannten Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde: Immissionsschutzbeauftragter gemäß §7 der 5. BImSchV.
2 Termine verfügbar
20 Unterrichtseinheiten
ab 815,00 €Nettopreis (zzgl. MwSt.)
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.