Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - Fortbildung
Erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflicht und nehmen Sie an unserem behördlich anerkannten Lehrgang teil!
§ 9 der 5. BImSchV fordert von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und Störfall die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die regelmäßige Teilnahme, mindestens alle 2 Jahre, an einer behördlich anerkannten Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung nachkommen. Frischen Sie Ihr Wissen mit unserem Seminar auf.
Nutzen
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Zielgruppe
Geeignet für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bzw. Störfalle.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Das Seminar ist anerkannt als Rezertifizierungsveranstaltung für Umweltauditoren und wird mit 16 UE angerechnet.Terminauswahl
Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - Fortbildung
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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