Als Immissionsschutzbeauftragter beraten Sie in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes und sind verantwortlich für die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften und Auflagen. Im Aufbaulehrgang erlernen Sie die erforderlichen Fachkenntnisse zu Genehmigungsverfahren, Anlagen- und Verfahrenstechnik sowie Messverfahren und -technik.
Nutzen
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Sie vertiefen mit diesem Lehrgang Ihr Wissen zu den gesetzlich vorgegebenen speziellen Themen zum Immissionsschutz gemäß den Fachkundeanforderungen des § 7 der 5. BImSchV.
Sie erlangen fundierte Kenntnisse zum Genehmigungsverfahren nach BImSchG, zu Anlagen- und Verfahrenstechnik, geeigneten Messverfahren und -technik sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zielgruppe
Dieses Seminar wendet sich an Personen, die die Funktion des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz wahrnehmen sollen, Umweltschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte oder sonstige Beauftragte insbesondere aus (genehmigungsbedürftigen) Anlagen, für die ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Voraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang "Immissionsschutz-/ Störfall-Beauftragte" (Seminar-Nr. 06045).
Inhalte des Seminars
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Vorschriften des Umweltrechts, insb. des Immissionsschutzrechts, z.B. TA Luft, TA Lärm
Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, einschl. Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
Wichtige Hinweise
Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist die Teilnahme am Grundlehrgang "Immissionsschutz-/ Störfall-Beauftragte" (Seminar-Nr. 06045) und am Aufbaulehrgang "Immissionsschutzbeauftragte" (Seminar-Nr. 06041). Darüber hinaus ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der 5. BImschV nachzuweisen.
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.