Hersteller und Vertreiber von Stoffen und Zubereitungen sind, nach der REACH-Verordnung (national: Bekanntmachung 220), zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Die Erstellung kann nur eine sachkundige Person in Ihrem Unternehmen übernehmen, die zuvor eine Schulung absolviert hat und somit über die nötigen Kenntnisse verfügt.
Nutzen
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In diesem Seminar werden Ihnen alle wesentlichen Informationen vermittelt, um die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in die betriebliche Praxis umzusetzen. Sie lernen, wie Sie durch frühzeitiges Erkennen der behördlichen Anforderungen rechtssichere und kostengünstige Lösungen realisieren.
Zielgruppe
Künftige sachkundige Personen im Sinne der REACH-Verordnung, Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte.
Inhalte des Seminars
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Chemikalienrelevante EU-Richtlinien und deren Umsetzung
Aufbau, Inhalte und Dokumentation des Sicherheitsdatenblattes
Vollständigkeit und Plausibilität, Plausibilitätsprüfung
Verantwortlichkeiten, Delegationsmöglichkeiten und Datenweitergabe
Bestimmung und Bewertung physikalisch-chemische Stoffeigenschaften
Toxikologische / Ökotoxikologische Bestimmungs- und Bewertungsverfahren
Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen
Transportvorschriften und Klassifizierung
Notfallmanagement
Terminauswahl
Sachkundiger für Sicherheitsdatenblätter nach REACH.
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.