Qualifizieren Sie sich als Befähigte
Person, um den zuverlässigen Betrieb Ihrer
RAA und RWA zu gewährleisten.
Entrauchungsanlagen sind überall dort unerlässlich, wo giftige Rauch- und Brandgase sowie die Wärme abgeführt werden müssen. Fachkundige / Befähigte Personen, die für die dauerhafte Funktionsfähigkeit einer Entrauchungsanlage verantwortlich sind, müssen daher über umfangreiche Fachkunde verfügen. Dies gilt sowohl für Rauchableitungsanlagen (RAA) als auch für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
Nutzen
Sie erhalten die notwendige Fachkunde, um die notwendigen Sicht- und Funktionskontrollen zur dauerhaften Funktionsfähigkeit einer Entrauchungsanlage (RAA oder RWA) eigenständig durchführen zu können.
Sie kennen dafür u.a. die bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus der jeweiligen Landesbauordnung und den anwendbaren Sonderbauvorschriften (Muster-Richtlinien und Muster-Verordnungen) sowie deren länderspezifischen Umsetzungen, da diese gesetzlichen Grundlagen für Ihre Rolle als Befähigte Person für Entrauchungsanlagen sind.
Sie kennen die dafür normativen Vorgaben, zum Beispiel aus der Normenreihe DIN 18232.
Zielgruppe
Geeignet für Betriebsingenieure, Meister und Verantwortliche für Entrauchungsanlagen (RAA und RWA) und für Mitarbeiter in Architektur- und Ingenieurbüros, die diese Anlagen planen, installieren und beurteilen.
Inhalte
Grundsätzliche Forderungen des Baurechts
Brand und Brandraum
Natürlicher Rauchabzug (NRA)
Maschineller Rauchabzug (MRA)
Rauchableitungsanlage (RAA) vs. Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)
Auslöse- und Meldesysteme
Ausführungsprüfung von Leitungen und Systemen
Wartung und wiederkehrende Prüfungen
Aufgaben und Pflichten von Befähigten Personen
Einweisung in die Prüfung von Entrauchungsanlagen (RAA u. RWA)
Hinweise
Für die Benennung als „Befähigte Person zur Wartung von RWA-Anlagen“ sind produktspezifische Schulungsnachweise der jeweiligen Systemhersteller und Komponentenlieferanten erforderlich. Diese Schulungsnachweise beziehen sich auf die zu wartenden Systemkomponenten der Rauch- und Wärmeabzugsanlage und sind nicht Bestandteil dieser Weiterbildung.
Brandschutzbeauftragten werden mit diesem Seminar im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie bzw. DGUV-I 2005-003 bei Präsenzdurchführung 16 UE bzw. bei Onlinedurchführung 8 UE anerkannt.
Beachten Sie auch die weitere modulare Qualifizierungsoption zur "Fachkraft - Technischer Brandschutz". Mehr Informationen unter: www.tuv.com/Fachkraft-Technischer-Brandschutz.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Befähigte Person für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
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