Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
Ausbildung zum sicheren Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis mit Erwerb des Fahrausweises.
Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Nutzen
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Zielgruppe
Alle Personen, die mobile Hubarbeitsbühnen bedienen.Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und charakterliche Eignung.Abschluss
Bedienberechtigung
Die Teilnehmenden erhalten einen TÜV-Fahrausweis als Nachweis der Bedienberechtigung für mobile Hubarbeitsbühnen.Inhalte des Seminars
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Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
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