Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 für Bedienberechtigung.
Wer Flurförderzeuge bedienen möchte, muss die „DGUV Grundsatz 308-001 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie die DGUV Vorschrift 68 befolgen. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko. Unsere DGUV-konforme Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit FFZ.
Nutzen
Sie erfüllen die Schulungsanforderungen der Berufsgenossenschaft.
Sie minimieren das Risiko der persönlichen Haftung für sich und Ihre Führungskräfte.
Sie vermeiden teure Sachschäden oder Personenschäden mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaften.
Abschluss
Bedienberechtigung
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Flurförderzeugen.
Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch regelmäßige Schulungen (alle 2-3 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten.
Zielgruppe
Alle Personen, die Flurförderzeuge bedienen sollen.
Inhalte
Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fahrerausweis für Flurförderzeuge. Staplerschein.
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