Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind überwachungspflichtig. Erfüllen Sie mit diesem Seminar die Verpflichtung, sich als Befähigte Person u.a. nach der Betriebsanlagenverordnung, TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) und TRBS 2181 (Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln) zu qualifizieren.
Nutzen
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Sie erlangen den Nachweis der Sachkunde nach BetrSichV Anhang 1 Abs. 4.1 und TRBS 3121 und TRBS 2181.
Sie erhalten das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, über Verordnungen und Betriebsvorschriften.
Sie lernen Aufgaben, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut Betriebssicherheitsverordnung als "Befähigte Person für Aufzüge" (Aufzugswärter) haben.
Zielgruppe
Geeignet für Betreiber von Aufzugsanlagen, Personen, die als Befähigte Person zur Anlagenüberwachung bestellt sind oder bestellt werden sollen.
Inhalte des Seminars
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Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung
Sicherheitstechnische Einrichtungen
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)
Befreiung von Personen
Verhalten bei Störungen
Terminauswahl
Befähigte Person für Aufzüge (Befreiung von Personen)
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.