Technik
Arbeiten aufzugsfremder Unternehmen an Aufzugsanlagen.
- Seminar
- Präsenz
- 2 Termine verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Seminarnummer: 14066
DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im eingeschränkten Aufgabengebiet für spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Bei der Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen sollen, ist die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011 nachzuweisen. Zu diesen Arbeiten zählen z.B. Innenreinigung des Schachts oder -verglasung, Außenreinigung der Fahrkorbverglasung, Maler- und Anstricharbeiten, Arbeiten an der RWA-Anlage.
Nutzen
- Sie erlangen das notwendige Fachwissen, um die bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten von der Aufzugsanlage ausgehenden Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten.
- Sie kommen Ihren Verpflichtungen nach Abschnitt 5.5.7 der DGUV Information 209-053 „Tätigkeiten an Aufzugsanlagen“ nach und erlangen die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011.
- Sie vermeiden Unfälle und Gefährdungen für sich selber und Dritte durch richtiges, sicherheitsgerechtes Verhalten.
Abschluss
Zertifikat
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie.
Zielgruppe
Personen / Beschäftige aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten (z.B. Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen) durchführen sollen und sich bedingt durch ihren Tätigkeitsbereich in Aufzugsschächten aufhalten müssen.
Anforderungen
Der DGUV Grundsatz 309-011 fordert zur Teilnahme ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem aufzugsfremden Gewerk. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Inhalte
- Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten
- Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
- Anordnung von und Zugang zu Triebwerksräumen, Rollenräumen
- Unfallgeschehen an Aufzugsanlagen
- Technische Unfallgründe
- Unfälle aufgrund von Fehlverhalten
- Organisation
- Verantwortung im Arbeitsschutz und in der Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
- An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe
- Technik
- Inspektionssteuerung
- Sicherheitsbauteile
- Aufzug-Notruf inkl. Befreiung von Personen
- Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube
- Gefährdungen
- Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
- Betreten des Fahrkorbdachs
- Absturzgefahr und Einsatz von PSA gegen Absturz
- Spezielle Gefährdungen an den Anlagen
- Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
- Elektrische Gefährdungen
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
- Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und Schachtgrube
- Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf
- Praktischer Teil
- Übungen zu den Ausführungen des theoretischen Teils und Durchführung von Arbeitsabläufen
- Sicherheitsgerechte Übernahmen und Wiederinbetriebnahme von Aufzugsanlagen
- Prüfung
Hinweise
- Der Unternehmer muss nach der Qualifizierung und erfolgreich abgeschlossener Prüfung seine Beschäftigten für die speziellen Arbeiten an Aufzugsanlagen beauftragen.
- Beschäftigte, die nach diesem Grundsatz qualifiziert sind, dürfen erst nach erfolgter Einweisung durch fachkundiges Personal an der betreffenden Anlage ihre Arbeiten aufnehmen.
- Es empfiehlt sich, die Qualifizierung in Zeitabständen von maximal 5 Jahren zu wiederholen.
- Ihr neues PLUS: kostenfreier Zugang zu unserer Safety Toolbox unter https://akademie.tuv.com/safety-toolbox.