DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Bei der Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen sollen, ist die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011 nachzuweisen. Zu diesen Arbeiten zählen z.B. Innenreinigung des Schachts oder -verglasung, Außenreinigung der Fahrkorbverglasung, Maler- und Anstricharbeiten, Arbeiten an der RWA-Anlage.
Nutzen
Sie erlangen das notwendige Fachwissen, um die bei der Durchführung der übertragenen Arbeiten von der Aufzugsanlage ausgehenden Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Sie kommen Ihren Verpflichtungen nach Abschnitt 5.5.7 der DGUV Information 209-053 „Tätigkeiten an Aufzugsanlagen“ nach und erlangen die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011.
Sie vermeiden Unfälle und Gefährdungen für sich selber und Dritte durch richtiges, sicherheitsgerechtes Verhalten.
Zielgruppe
Personen / Beschäftige aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten (z.B. Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen) durchführen sollen und sich bedingt durch ihren Tätigkeitsbereich in Aufzugsschächten aufhalten müssen.
Anforderungen
Der DGUV Grundsatz 309-011 fordert zur Teilnahme ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in einem aufzugsfremden Gewerk. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Inhalte
Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten
Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
Anordnung von und Zugang zu Triebwerksräumen, Rollenräumen
Unfallgeschehen an Aufzugsanlagen
Technische Unfallgründe
Unfälle aufgrund von Fehlverhalten
Organisation
Verantwortung im Arbeitsschutz und in der Gefährdungsbeurteilung
Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe
Technik
Inspektionssteuerung
Sicherheitsbauteile
Aufzug-Notruf inkl. Befreiung von Personen
Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube
Gefährdungen
Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
Betreten des Fahrkorbdachs
Absturzgefahr und Einsatz von PSA gegen Absturz
Spezielle Gefährdungen an den Anlagen
Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
Elektrische Gefährdungen
Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und Schachtgrube
Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf
Praktischer Teil
Übungen zu den Ausführungen des theoretischen Teils und Durchführung von Arbeitsabläufen
Sicherheitsgerechte Übernahmen und Wiederinbetriebnahme von Aufzugsanlagen
Prüfung
Hinweise
Der Unternehmer muss nach der Qualifizierung und erfolgreich abgeschlossener Prüfung seine Beschäftigten für die speziellen Arbeiten an Aufzugsanlagen beauftragen.
Beschäftigte, die nach diesem Grundsatz qualifiziert sind, dürfen erst nach erfolgter Einweisung durch fachkundiges Personal an der betreffenden Anlage ihre Arbeiten aufnehmen.
Es empfiehlt sich, die Qualifizierung in Zeitabständen von maximal 5 Jahren zu wiederholen.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Arbeiten aufzugsfremder Unternehmen an Aufzugsanlagen.
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