Der Schulträger bzw. der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Schultafeln/Tafelsysteme als Arbeitsmittel zu gewährleisten. Schultafeln/Tafelsysteme müssen daher regelmäßig gewartet, geprüft und instandgesetzt werden (§10 u. §14 BetrSichV). Die jährliche UVV-Prüfung kann durch eine dazu ausgebildete Befähigte Person durchgeführt (DGUV Information 202-021 "Sicherheit von Schultafeln") werden.
Nutzen
Sie sind vertraut mit den einschlägigen Vorschriften, Bauarten von Schultafeln u. (interaktiven) Tafelsystemen und deren Gefährdungen.
Erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse als befähigte Person entsprechende Prüfungen von Schultafel, (interaktive) Tafelsystemen gemäß Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Zielgruppe
Beauftragte von Städten und Gemeinden, Verantwortliche für die Pflege und Instandhaltung von Schultafeln, Hausmeister, Inspektionspersonal, die mit dem Betrieb und der Wartung von Tafeln beauftragt werden sollen; Interessierte.
Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung (zeitnahe berufliche Tätigkeit) verfügen (s. auch BetrSichV und TRBS 1203). Die Auswahl und Bestellung erfolgt durch den Unternehmer.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln/Tafelsystemen.
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