Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten.
Die qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen gemäß § 40 MVStättVO.
Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwesenheit von Sachkundigen und gemäß § 40 MVStättVO geschulten Aufsichtspersonen unabdingbar.
Nutzen
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Zielgruppe
Das Seminar für Sachkundige Aufsichtspersonen eignet sich unter anderem für Hallenwarte, Messebauer, Mitarbeiter in Ämtern für öffentliche Ordnung und Messeveranstalter.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar Nr. 10078).Terminauswahl
Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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