4-tägige Aufbauschulung für Absolventen der Veranstaltungen Sem.-Nr. 10059 oder Sem.-Nr. 10064.
Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen Sie mit der Verantwortung des Betreibers umzugehen und diese gerichtsfest zu dokumentieren.
Nutzen
Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen.
Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz 2 MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können.
Sie können die Planung und Durchführung von Veranstaltungen sicher koordinieren.
Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.
Abschluss
Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als "Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000051533. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter, Führungskräfte bei Versammlungsstätten, Leiter der Sicherheits- und Ordnungsdienste, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport oder Schule. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte, Führungskräfte aus dem Gebäudemanagement.
Anforderungen
Erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar (Nr. 10059) „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ oder dem Seminar (Nr. 10064) „Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO“. Das Zertifikat (nicht älter als 5 Jahre) ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Inhalte
Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung
Arbeitsschutz während der Veranstaltung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Darstellung der veranstaltungsspezifischen u. arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV Informationen 215-310 bis 215-316)
Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
Schutzziele der MVStättVO
Anforderungen des § 40 MVStättVO an den Einsatz von qualifizierten Veranstaltungstechnikkräften, Subunternehmern, Dienstleistern sowie Koordinatoren
Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Aufsichtführende Person)
Schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen
Rechtliche Grundlagen u. Betreiberpflichten nach MVStättVO
Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
Besonderheiten (Stadthallen und Arenen, Veranstaltungen im Freien, „Open-Air" über 5.000 Besucher)
Kooperation mit Behörden
Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Umgang mit Kontrollbehörden
Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen an den Schnittstellen zur Polizei und zu Wachkräften
Aufbau des Krisenmanagements
Interne und externe Kommunikation im Krisenfall
Kommunikationstechnik in Krisen- und Notfällen
Praktische Übungen
Medienarbeit und PR in Krisensituationen – Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit
Abschlussprüfung
Hinweise
Das Zertifikat "Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750" hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einem Auffrischungskurs - ohne erneute Prüfung - alle 3 Jahre zu verlängern.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Veranstaltungsleiter (TÜV) - Aufbaukurs
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