Bau, Gebäude und Immobilien
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Online durchführbar
Seminarnummer: 10064
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Nutzen
- Sie lernen die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen kennen.
- Sie sind in der Lage, Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen fachgerecht einzuschätzen.
- Sie wissen, welche Aspekte ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beinhalten muss.
Zielgruppe
Das Seminar zur Erstellung von Sicherheitskonzepten nach MVStättVO eignet sich besonders gut für Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse und Sport oder Schule sowie Brandschutzbeauftragte, Facility Manager, Architekten, Meister und Ingenieure.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, Betreiberpflichten nach MVStättVO
- Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
- Wie ermittelt man Gefährdungen?
- Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
- Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
- Besonderheiten
- in Stadthallen und Arenen
- bei Veranstaltungen im Freien „Open-Air"
- über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen
- Kooperation mit Behörden
- Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Hinweise
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar Nr. 10078).