Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Nutzen
Sie lernen die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen kennen.
Sie sind in der Lage, Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen fachgerecht einzuschätzen.
Sie wissen, welche Aspekte ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beinhalten muss.
Zielgruppe
Das Seminar zur Erstellung von Sicherheitskonzepten nach MVStättVO eignet sich besonders gut für Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse und Sport oder Schule sowie Brandschutzbeauftragte, Facility Manager, Architekten, Meister und Ingenieure.
Inhalte
Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, Betreiberpflichten nach MVStättVO
Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
Wie ermittelt man Gefährdungen?
Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
Besonderheiten
in Stadthallen und Arenen
bei Veranstaltungen im Freien „Open-Air"
über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen
Kooperation mit Behörden
Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Hinweise
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar Nr. 10078).
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
Terminauswahl für Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
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