Befähigte Person/Fachkraft für Kinderspielplätze.
- Seminar
- Präsenz
- 8 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Sachkunde für die visuelle und operative Spielplatzkontrolle nach DIN EN 1176-7.
Betreiber von Spielplätzen sind zu regelmäßigen Kontrollen, Spielplatzwartungen und Inspektionen durch „Befähigte Personen“ (Sachkundige) verpflichtet. Die DIN EN 1176-7 verlangt, dass operative Inspektionen alle 1 bis 3 Monate erfolgen sollten. Stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze können sogar tägliche Kontrollen erfordern.
Qualifizieren Sie sich in diesem 3-tägigen Seminar für die eigenständige Prüfung und Bewertung von Kinderspielplätzen und Spielgeräten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nutzen
- Sie sind nach diesem Seminar in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen auf Plätzen und an Geräten nach DIN EN 1176 eigenständig durchzuführen.
- Sie lernen, Planungsfehler zu erkennen und sicherheitstechnisch fundierte Entscheidungen bei Installation und Wartung von Spielgeräten und Spielplätzen zu treffen.
- Sie erhalten das "DIN-Taschenbuch 105 – Spielplätze und Freizeitanlagen" mit allen relevanten Normen als zusätzliche Teilnehmerunterlage (Wert € 238,-).
Abschluss
Zertifikat
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie.
Zielgruppe
Geeignet für Betreiber von Spielplätzen und Spielgeräten, Wartungspersonal, Spielgeräteplaner und -hersteller, Garten- und Landschaftsbauer sowie Personen, die visuelle Routine-Inspektionen und operative Inspektionen von Spielplätzen durchführen.
Inhalte
- Spielen und Sicherheit
- Rechtliche Grundlagen
- Sicherheitstechnische Anforderungen und Sonderregelungen
- Spezielle Anforderungen an Einzelgeräte
- Anforderungen an Spielflächen
- Grundlagen zur normgerechten Wartung / Dokumentation
- Begutachtung eines Spielplatzes
- Anwendung der Prüfkörper
Hinweise
- Die Prüfung wird in schriftlicher Form am letzten Lehrgangstag durchgeführt.
- Das danach erteilte Zertifikat ist drei Jahre gültig. Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrechtzuerhalten, ist - in Anlehnung an die DIN 79161 - eine Auffrischungsschulung (8 UE) - ohne erneute Prüfung - innerhalb von drei Jahren nach Erst- bzw. Wiederausstellung nachzuweisen (siehe auch Veranst.-Nr. 10034).