Welche Vorschrift gilt für die Prüfung von
Leitern, Tritte und Fahrgerüste?
Die eigentlichen Anforderungen an den Arbeitgeber gibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Sie schreibt die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüsten nach DGUV 208-016 und 201-011 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor. Sie ist eine Vorschrift für alle Betreiber.
Wer darf Leitern, Tritte und Fahrgerüste prüfen?
Die BetrSichV besagt, dass jeder Unternehmer dafür sorgen muss, dass eine befähigte und von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Gemäß BetrSichV ist dies eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (s. auch Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Personen“).
Wie oft muss eine Leiter, Tritte oder ein
Fahrgerüst geprüft werden?
Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Leitern und Tritte sowie Fahrgerüste müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Ergebnisse müssen rechtssicher dokumentiert werden.
Welche Prüfvorschriften gelten für Leitern,
Tritte und Fahrgerüste?
Welche Bestandteile geprüft werden müssen, ist in der DGUV Information 208-016 und 201-011 geregelt. Zu prüfen ist u.a., ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Zu jeder Prüfung, ob Leitern, Tritte oder Fahrgerüste gehören Prüfergebnisprotokolle, Bilder, Texte und Unterlagen, sowie deren sorgfältige Dokumentation.
Wo kann ich meine Leiter prüfen lassen?
Leitern, Tritte und Fahrgerüste können durch interne, eigene Mitarbeiter geprüft werden, wenn sie über eine entsprechende Ausbildung als Befähigte Person (Sachkundiger) für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten sowie Berufserfahrung verfügen.
Es gibt aber auch spezielle Unternehmen, die die Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste als Dienstleistung anbieten.