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Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.
Erhalten Sie das Fachwissen zum Schutz gegen die erhöhte Gefährdung bei der Durchführung von Arbeiten an Aufzugsanlagen.
DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Qualifizieren Sie sich zur regelmäßigen
Überprüfung von Fahrtreppen und
Fahrsteigen nach BetrSichV und DIN EN 115.
Fachkunde für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Stetigförderern.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen
und technischen Regeln für die Prüfung von
Steigleitern und Steiggängen.
Sachkunde für die Überprüfung der
kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren.
Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und
Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei
deren Nutzung.
Garantieren Sie als Befähigte Person für Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilien Technik