Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.
Fachliche Qualifikation nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass Gefährdungsbeurteilungen nur noch von fachkundigem Personal durchgeführt werden dürfen. Unser praxisnahes Seminar vermittelt Ihnen die dafür erforderliche Fachkunde.
Nutzen
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Zielgruppe
Das Seminar ist für Personen geeignet, die Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der BetrSichV durchführen sollen.Inhalte des Seminars
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Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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