Fachliche Qualifikation nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln.
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV)“ legt seit Januar 2015 im § 3 Abs. 2 fest, dass Gefährdungsbeurteilungen nur noch von fachkundigem Personal durchgeführt werden dürfen. Unser praxisnahes Seminar vermittelt Ihnen die dafür erforderliche Fachkunde.
Nutzen
Sie können die Verordnungen und Regelwerke richtig interpretieren und anwenden.
Sie erhalten alle Kenntnisse, über die eine fachkundige Person nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) verfügen muss.
Zielgruppe
Das Seminar ist für Personen geeignet, die Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der BetrSichV durchführen sollen.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Mögliche Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Mögliche Gefährdungen durch Arbeitsumgebungen und Arbeitsgegenstände
Aufbau und Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen
Ableiten von geeigneten Schutzmaßnahmen
Auswahl des richtigen Arbeitsmittels für die geplante Verwendung
Berücksichtigung von Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisationen bei der Eignung und Verwendung von Arbeitsmitteln
Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.
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