Befähigte Person zur Prüfung von Pressen: Schulung nach TRBS 1203.
- Seminar
- Präsenz
- 9 Termine verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Erfahren Sie mehr über die Bedeutung der „befähigten Person“ und die regelkonforme Prüfung von Pressen.
Pressen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen der Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung. In diesem Seminar werden der Begriff der "Befähigten Person", die Voraussetzungen und Grundlagen für die Durchführung wiederkehrender Prüfungen an Pressen, die hierfür geltenden Rechtsvorschriften sowie die Vorgehensweise bei der Prüfung und deren Dokumentation erläutert.
Nutzen
- Sie erhalten detaillierte Informationen zur Bedeutung der „Befähigung“ von Personen und zu den Inhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Pressen.
- Ihr Unternehmen kann mit „zur Prüfung von Pressen befähigten Personen“ die Prüfung von Pressen zukünftig in Eigenregie koordinieren und durchführen, den sicheren Zustand von Pressen feststellen und Kosten reduzieren.
Zielgruppe
Fachkräfte, Meister, Techniker, Ingenieure
Inhalte
- Das Unfallgeschehen
- Rechtliche Grundlagen
- TRBS 1203 – Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Aufgaben und Pflichten von befähigten Personen
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung, Gefährdungsbeurteilung nach § 3 und Prüfung nach § 14
- Definitionen und Begriffe
- Kriterien zur Festlegung von Prüffristen
- Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Risiko, Risikobeurteilung, Risikograph, Restrisiko und Restgefahren
- Betriebsanleitung und ihre Bedeutung
- Sicherheitszeichen und Kennzeichnung von Maschinen
- Identifikation von Arbeitsmitteln
- Normentypen und europäische Normen für Pressen
- Prüfung von Pressen und Dokumentation
- Stand der Technik
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Hinweise
Das Seminar vermittelt relevantes Fachwissen und Vorschriftenkenntnisse. Grundlage für die Befähigung sind Ausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit (BetrSichV, TRBS 1203). Die Auswahl und Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Alle weiteren Informationen zu befähigten Personen finden Sie in unserem FAQ.