Kontrolle und Wartung von Spielplätzen und Spielgeräten

Auf Kinderspielplätzen passieren immer wieder Unfälle auf Grund von defekten Spielgeräten, meistens hervorgerufen durch mangelhafte Wartung. Es liegt in der Verantwortung des Spielplatzbetreibers, dass die Spielgeräte den Anforderungen der europäischen Norm DIN EN 1176-7:2008 entsprechen und dass diese in den geforderten regelmäßigen Inspektionen und Wartungen überprüft werden.

Unsere Schulungen zur Spielplatzkontrolle orientieren sich an der aktuellen Gesetzeslage und den DIN-Normen und enthalten einen theoretischen sowie praktischen Teil.

Wählen Sie Ihre Weiterbildung:

Qualifizierungen für die Wartung und Kontrolle von Spielplätzen und Spielgeräten

Sie möchten sich erstmalig in diesem Bereich Qualifizieren und im Anschluss regelmäßige visuelle und operative Spielplatzkontrollen eigenverantwortlich durchführen? Dann wählen Sie: Befähigte Person / Fachkraft für Kinderspielplätze bzw. Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2. Sie wollen auch die jährliche Hauptinspektion und/oder die Erstabnahme nach Aufbau eigenverantwortlich durchführen? Dann ist unser Seminar Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2 genau richtig.

Zudem bieten wir Ihnen mit dem Seminar Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2. Aufbaukurs als Sachkundige Person eine verkürzte Aufbauqualifizierung zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2" (in nur drei Tagen).

Die notwendige Auffrischung Ihrer Fachkenntnisse sowie Rezertifizierungsschulung erhalten Sie in dem Seminar Spielplatzprüfer/Befähigte Person Kinderspielplätze (Auffrischung).

Befähigte Person / Fachkraft für Kinderspielplätze(3 Tage) Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2(5 Tage) Auffrischungskurs für Spielplatzprüfer (1 Tag) Qualifizierter Spielplatzprüfernach DIN 79161-1 und -2. Aufbaukurs für Fachkräft(3 Tage) Auffrischungskurs für Befähigte Person/Fachkraft für Kinderspielplätze (1 Tag) Basislehrgänge Fortbildung Auffrischung Rezertifizierung Visuelle und operative Inspektionen Visuelle und operative InspektionenJährliche HauptinspektionenErstabnahme von Spielgeräten

Neu: Modularer Lehrgang zum „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“.

 

Mit der modularen Qualifizierung zum „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“ bieten wir Ihnen eine Top-Level Zusatzqualifizierung mit hoher Flexibilität beim Erwerb persönlicher und betrieblich erforderlicher Kompetenzen und Fachkenntnisse.

Aufbauend auf dem erfolgreichen Abschluss zum „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2.“ können Sie sich durch Besuch der zwei Seminare

innerhalb von 2 Jahren zum „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“ - ohne erneute Prüfung -  zertifizieren lassen.

Ihr Nutzen

  • Sie schärfen Ihr Kompetenzprofil und erhöhen Ihre beruflichen Chancen in einem wachsenden Markt.
  • Sie werden Experte in allen Fragen zur Sicherheit bei Spielplätzen, Spielgeräten und Freizeitanlagen.
  • Höchste Flexibilität durch Kenntniserwerb innerhalb von 2 Jahren.
  • Sie dokumentieren Ihr Fachwissen durch ein Zertifikat der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland.

Hinweis

  • Das Zertifikat „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“ hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann gegen eine Gebühr von 110,- EUR (zzgl. MwSt.) auf Antrag bei der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland beantragt werden.
  • Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einem Auffrischungskurs (Sem.-Nr. 10034) - ohne erneute Prüfung - alle drei Jahre zu verlängern.
  • Die pdf zum Lehrgang „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“  finden Sie hier
Abschluss: Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV) Sachkunde - Kontrolle und Wartung von öffentlichen Skate- / Parkour-Anlagen(1 Tag) Sachkunde - Kontrolle und Wartung von Fitnessgeräten und Multisportanlagen für den Außenbereich(1 Tag) 2 Jahre
Modularer Lehrgang zum „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“.Modularer Lehrgang zum „Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)“.
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Diese Seminare können Sie auch einzeln buchen

Sicherer Betrieb öffentlicher Skate- / Parkour-Anlagen gemäß DIN EN 14974 und DIN EN 16899.
Sachkunde zur Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen gemäß DIN EN 16630 und DIN EN 15312.

Unsere aktuelle Empfehlung für Sie

Empfehlung
Qualifizieren Sie sich zum Spielplatzprüfer, um nach der Zertifizierung Inspektionen nach DIN EN 1176 vorzunehmen.

Spielplatzsicherheit ist Pflicht

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer / Betreiber im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind.

Diese besteht sowohl hinsichtlich der Aufstellung als auch hinsichtlich der Wartung, Instandhaltung und Kontrolle der Spielplatzgeräte und darüber hinaus hinsichtlich des Zustandes der gesamten Anlage.

tägliche bis wöchentlich Spielplatzkontrolle

  • Erfassen bzw. beseitigen aller offensichtlichen Gefahrenquellen durch z.B. Vandalismus, Witterungseinflüsse oder Benutzung
  • Inspektionsinhalte sind u.a. Sauberkeit der Anlage, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende oder vorstehende Teile, übermäßiger Verschleiß beweglicher Teile, Stabilität der Geräte.
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Spielplatzkontrolle alle 1-3 Monate oder nach Vorgabe des Herstellers

  • Detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage
  • Überprüfung der Verschleißteile
  • Überprüfung der Verbindungsteile, Schrauben und Gelenke
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Jährlich

  • Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes der Geräte , Fundamente und Oberflächen und des gesamten Platzes
  • Hauptaugenmerk auf korrekte Umsetzung aller im Laufe des Jahres erbrachten Leistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen) bezüglich der Anlagen-Sicherheit
  • Erfassung aller Veränderungen an der Analgen-Sicherheit durch Witterungseinflüsse, Vorliegen von Korrosion oder Verrottung
  • Erstellung eines bebilderten Zustands- und Mängelberichtes

Betreiber ist, wer einen Spielplatz bzw. Spielgeräte einer Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, z.B. Kommunen, Kindergärten, Schulen, Baugenossenschaften, Hausverwaltungen, aber auch Vereine und Träger von Freizeiteinrichtungen usw.

Rechtlichen Grundlagen, Gesetze, Normen

Die Verkehrssicherungspflicht, oder kurz nur Verkehrspflicht, ist laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, die bei Unterlassung zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

Jede Privatperson, Unternehmen oder staatliche Institution, die eine potentielle Gefahrenquelle schafft, hat durch notwendige und zumutbare Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass keinem anderem Schaden zugefügt wird. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Verkehrspflicht drohen Schadensersatzforderungen.

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

  • (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (Betreiber)
  • (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. (Hersteller)

Von den Gerichten werden für eine Beurteilung einer schuldhaften Handlung die anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt. Als anerkannte Regeln der Technik gelten die einschlägigen DIN EN-Normen. Sie sind immer ein Maßstab für technisch richtiges Handeln.

Wenn es zu einem Unfall auf einem Spielplatz kommt, werden verschiedene Haftungsträger überprüft.

  • Zunächst haftet der Hersteller dafür, dass seine Geräte dem ProdSG und somit den geltenden Normen entsprechend gebaut sind. Hier geht es um die Produkthaftung.
  • Weiter haftet der Aufsteller der Geräte. Er muss sich an die Anleitung der Hersteller halten. Die Haftung des Aufstellers besteht während der gesamten Aufstellungszeit   und endet in der Regel mit der Abnahme der Geräte durch den Träger bzw. Betreiber des öffentlichen oder privaten Spielplatzes.

Die umfassendste Verkehrssicherungspflicht liegt beim Betreiber des Spielplatzes. Sie besteht sowohl hinsichtlich der Aufstellung als auch hinsichtlich der Wartung, Instandhaltung und Kontrolle der Spielplatzgeräte und darüber hinaus hinsichtlich des Zustandes der gesamten Anlage.

Es wird vom Verkehrssicherungspflichtigen nicht erwartet, dass er die Gefahrenquelle gegen alle denkbaren Schadensfälle absichert, aber er muss alle Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren treffen, die durch eine gewöhnliche bzw. bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können.

Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrspflicht sind zum Beispiel regelmäßige Baumkontrollen und Spielplatzprüfungen und den daraus resultierenden Anordnungen wie Baumpflegearbeiten und Austausch gefährdender Geräteteile.

In der DIN 18034 werden Zielsetzungen zur Spielplatzgestaltung, zum Spielwert und zum pädagogischen Ansatz formuliert. Die DIN EN 1177 regelt die Beschaffenheit des Fallschutzmaterials in Abhängigkeit zur Fallhöhe bzw. die Bestimmung der kritischen Fallhöhe.

DIN EN 1176 und DIN 7926 beschreiben die Anforderungen an die Sicherheit von Spielplatzgeräten und erforderliche Sicherheitsmaße (u.a. Aufbau eines Sicherheitsmanagements). Hier werden auch Empfehlungen für die Wartung und Kontrolle der Anlagen gegeben.

DIN EN 1176 gilt für alle Spielplatzgeräte, die für die einzelne oder gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind, schließt allerdings sogenannte „Abenteuer-Spielplätze“ aufgrund der besonderen baulichen und pädagogischen Besonderheiten aus.
Inhalt dieses Dokuments sind die sicherheitstechnischen Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das Kind bei sachgerechter und vernünftiger Benutzung der Spielgeräte vor Gefahren zu schützen.

Dies betrifft unter anderem die verbauten Werkstoffe und Materialien, konstruktive Maßnahmen, sowie Standfestigkeit und Beanspruchung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Absturzsicherung von Spielplatzgeräten, dem Schutz vor Verletzungen im Fallraum und dem Schutz vor Gefahren durch Fangstellen.

Die DIN EN 1176 regelt zudem auch, wie ein Prüfbericht auszusehen hat und auf welche durchführenden Maßnahmen während einer Prüfung ausdrücklich zu achten sind.

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), ehemals das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Fön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen.
Es gilt jedoch weniger für den Spielplatzbetreiber als vielmehr für den Hersteller von Kinderspielgeräten. In § 4 des ProdSG wird insbesondere die technische Sicherheit von Spielgeräten geregelt. Danach dürfen nur Geräte in den Verkehr gebracht werden, die nach den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind.

Peter Low über den Nutzen eines Seminares im Bereich der Spielplatzsicherheit

Spielplatzsicherheit, Peter Löw, TÜV Rheinland SachverständigerSpielplatzsicherheit, Peter Löw, TÜV Rheinland Sachverständiger

Peter Löw ist TÜV Rheinland Sachverständiger

Welchen Nutzen bringen die Seminare im Bereich der Spielplatzsicherheit?

Spielplätze sind Orte für Kinder zum unbeschwerten Spielen und Toben – solange die Geräte richtig aufgebaut und in Ordnung sind. Fehlerhafte Konstruktion, Umwelteinflüsse oder mutwillige Zerstörungen können zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen. Das lässt sich vermeiden, wenn die Gefahren durch sachkundiges Personal erkannt und fachmännisch beseitigt werden. In den Seminaren erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, was zu prüfen ist und wie Sie Spielplatzsicherheit zur Unfallverhütung herstellen.

Wofür steht die DIN 79161?

Spielplätze unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und sind jährlich durch Sachkundige zu überprüfen. Die DIN 79161 legt die Anforderungen an die Qualifikation der Spielplatzprüfer fest. Betreiber von Spielplätzen können für die Auswahl und Beauftragung von Spielplatzprüfern einen entsprechenden Nachweis über die erforderliche Sachkunde einfordern – ein wichtiger Baustein für den Betreiber, seinen Verkehrssicherungspflichten gesetzeskonform nachzukommen.

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Spielplatz- und Freizeitanlagen-Prüfer (TÜV)

Modularer Lehrgang mit einer Top-Level Zusatzqualifizierung.

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