Nach der DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte" sind vom Arbeitgeber/Betreiber die Geräte auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen – vor der ersten Inbetriebnahme, sowie in regelmäßigen Zeiträumen und nach Änderungen. Diese Aufgabe kann nach § 7 ArbSchG an eine Befähigte Person übertragen werden.
Nutzen
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Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um als befähigte Person zur Prüfung von Sportgeräten bestellt zu werden.
Das Seminar vermittelt das Fachwissen um die regelmäßig wiederkehrenden und zu dokumentierenden Prüfungen von Sportgeräten und Sportstätten selbstständig durchzuführen.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Kommunen, Schulträgern, Sportvereinen, Betreiber von Sportstätten, Hausmeister, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Inhalte des Seminars
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Gesetzliche Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik (u.a. BetrSichV, ArbSchG, DGUV-Vorschriften)
Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten
Organisation der Wartung und Kontrolle
Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten
Dokumentation
Lernerfolgskontrolle
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