Technik

Befähigte Person zur Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).

  • Seminar
  • Präsenz
  • 4 Termine verfügbar
  • 16 Unterrichtseinheiten
  • Zertifikat
Seminarnummer: 14073

Qualifizierung als zur Prüfung befähigte Person für berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) nach TRBS 1203.

In diesem Seminar lernen Sie den funktionalen Aufbau von BWS-Systemen (Lichtschranken, Lichtgitter, Laser) und deren unterschiedliche Betriebsarten kennen. Sie lernen die für die Prüfung von Lichtschranken nach Betriebssicherheitsverordnung grundlegend erforderlichen Schritte und erfahren, welche Bedeutung die Nachlaufzeitmessung für die Sicherheit des Bedieners /der Benutzer hat und wie diese Prüfung durchgeführt wird.

Nutzen

  • Vermittelt werden die aktuellen relevanten Rechtsgrundlagen aus den gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen nach DGUV.
  • Die Teilnehmer lernen den sicheren Einsatz und die Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) wie Lichtschranken, Lichtgitter und Laserscanner.

Abschluss

Zertifikat

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie.

Zielgruppe

Instandhalter, Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte, elektrotechnisches Führungspersonal

Anforderungen

Mindestens eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Inhalte

  • Aufbau und Funktion nach DIN EN 61496 ff. und der neuen DIN EN ISO 13855
  • Betriebsarten
  • Wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung § 14 Abs. 2
  • Dokumentationsprüfung
  • Ermittlung der gefahrbringenden Bewegung unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 13855
  • Messung Nachlaufweg / Nachlaufzeit
  • Betrachtung der Gefährdungsbeurteilung
  • Abschlussprüfung

Hinweise

Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse.
Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung (zeitnahe berufliche Tätigkeit) verfügen (s. auch BetrSichV und TRBS 1203).
Die Auswahl und Bestellung erfolgt durch den Unternehmer.

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995,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)
1.184,05 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)
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Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.

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FAQ für BWS

Welche Einrichtungen (sicherheitstechnische Maßnahmen) gehören zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS)?

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) sind sicherheitstechnische Maßnahmen, die ohne direkten physischen Kontakt arbeiten, um gefährliche Maschinen oder Anlagen zu sichern. Ziel dieser Schutzeinrichtungen ist es, Personen vor Verletzungen zu schützen, indem sie den Zugang zu gefährlichen Bereichen überwachen und im Falle eines unerlaubten Zugriffs die Maschine automatisch in den sicheren Zustand versetzen.

Zu den BWS zählen beispielsweise:

  • Lichtschranken und Lichtvorhänge: Diese arbeiten mit Infrarot- oder Lasertechnologie und bilden unsichtbare Strahlensperren. Bei Unterbrechung des Strahls wird ein Signal zur Abschaltung oder Verlangsamung der Maschine gesendet.
  • Sicherheits-Laserscanner: Diese scannen kontinuierlich die Umgebung und erkennen, wenn sich eine Person in einen definierten Gefahrenbereich begibt.
  • Sicherheits-Mat-Systeme: Diese Systeme erzeugen ein Kraftfeld und überwachen einen definierten Bereich. Wird dieses Feld unterbrochen, wird die Maschine sofort gestoppt.
  • Kamera-basierte Systeme: Hierbei werden Kameras verwendet, um Bewegungen und Positionen von Personen oder Objekten im Gefahrenbereich zu analysieren.

BWS sind essenzielle Bestandteile moderner Sicherheitsstrategien in der Industrie und tragen erheblich zur Unfallverhütung bei. Sie ermöglichen oft eine ungestörte Arbeitsergonomie bei gleichzeitiger Maximierung der Sicherheit.

Wo werden berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) eingesetzt?

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) werden in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt, um den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Hier sind einige typische Anwendungsbereiche:

  • Fertigungs- und Produktionsanlagen - um Arbeitsbereiche von Robotern, Pressemaschinen, CNC-Maschinen und anderen automatisierten Geräten abzusichern.
  • Lagereinrichtungen und Fördertechnik - um die Sicherheit an automatischen Regalsystemen, Förderbändern und Palettieranlagen zu gewährleisten.
  • Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen - zum Schutz vor Verletzungen durch scharfe oder rotierende Werkzeuge.
  • Verpackungsmaschinen - um den Zugang zu gefährlichen Bereichen, wie Schneid- und Verschließmechanismen, zu überwachen.
  • Roboterzellen/Roboteranlagen - um Menschen vor möglichen Kollisionen oder Unfällen mit den Robotern zu schützen.
  • Chemische und pharmazeutische Produktionsanlagen - zum Schutz vor gefährlichen Stoffen und Reaktionen.
  • Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen - um den Zugang zu Shreddern, Sortiermaschinen und anderen potenziell gefährlichen Maschinen zu sichern.

In all diesen Bereichen tragen BWS dazu bei, die Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten, das Unfallrisiko zu minimieren und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen gerecht zu werden.

Wer darf BWS prüfen?

Betreiber müssen in Maschinen integrierte BWS vor der ersten Verwendung und anschließend wiederkehrend prüfen lassen. Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung von BWS ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und wird in den Technischen Regeln TRBS 1201 über die Prüfung von Arbeitsmitteln konkretisiert.

Sie haben dafür zu sorgen, dass Schutzeinrichtungen vor der Verwendung einer regelmäßigen Kontrolle der Funktionsfähigkeit unterzogen werden. Sie legen für die regelmäßige Kontrolle Zeitintervalle und Anlässe eigenverantwortlich fest und dokumentieren sie. Kontrollen dürfen auch im Rahmen von Maßnahmen der Instandhaltung oder von regelmäßigen Prüfungen des Arbeitsmittels durchgeführt werden. Informationen des BWS- und Maschinenherstellers sind zu berücksichtigen.

Die TRBS 1203 legt die Anforderungen an das Prüfpersonal fest. Bisweilen fordern die BWS-Hersteller, Hersteller, dass die Bediener die Funktion ihrer Systeme täglich kontrollieren. Das ersetzt jedoch keine wiederkehrenden Prüfungen inklusive Nachlaufmessung durch qualifizierte Sachkundige.

Mehr Informationen unter: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/holz-und-metall/maschinen-robotik-und-fertigungsautomation/3659/fbhm-085-pruefungen-an-bws-beruehrungslos-wirkende-schutzeinrichtungen