Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Bereich IT & Telekommunikation müssen nach IT-Sicherheitsgesetz gegenüber dem BSI alle zwei Jahre einen Nachweis erbringen, dass sie die geforderten technischen als auch organisatorischen Maßnahmen nach § 8a erfüllen. In diesem Seminar erhalten Betreiber Informationen wie Sie ihre nächste Prüfung erfolgreich absolvieren.
Nutzen
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Nutzer erhalten eine Übersicht über die aktuelle politische Situation im Zusammenhang des BSI-Gesetzes und der KritisV sowie den neusten Entwicklungen des IT-Sicherheitsgesetzes. Sie lernen, wie zu erkennen ist, wann Unternehmen zu den kritischen Dienstleistungen gehören bzw. welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile von § 8a betroffen sind und welche Anforderungen zum Tragen kommen.
Durch praktische Beispiele wird aufgezeigt, wie Anforderungen zu erfüllen sind. Hierbei sind besonders die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen zu beachten, für die jeweils andere Kriterien gelten. Die Nachweiserbringung ist ebenso ein Teil des Seminars, da auch dies eine notwendige Voraussetzung für den Nachweis in Richtung BSI ist.
Zielgruppe
Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen
Beauftragte (u.a. des Datenschutzes und der IT-Sicherheit), die in kritischen Infrastrukturen arbeiten
Sonstige Fach- und Führungskräfte in Unternehmen von kritischen Infrastrukturen
IT Leitung
Security Manager
Informationssicherheits-Beauftragte
Datenschutzbeauftragte
Inhalte des Seminars
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Vorstellung der politischen Ziele im Bereich KritisV
Übersicht über das IT-Sicherheitsgesetz und dessen Neuerungen
Anforderungen an kritische Infrastrukturen und die Umsetzung nach Stand der Technik
Überblick über die branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für kritische Dienstleistungen (kDL) Datenspeicherung und -verarbeitung der Branche Informationstechnik innerhalb des Sektors Informationstechnik und Telekommunikation
Nachweiserbringung der Anforderungen in Richtung BSI
Lernen Sie als IT-Sicherheitsbeauftragter in Modul 1 mehr über die Organisation einer optimalen Informationssicherheit.
32 Termine verfügbar
32 Unterrichtseinheiten
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.