Fortbildungslehrgang zur Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3.

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 8 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 05344

Halten Sie als Sachkundige gemäß TRGS 519 Ihr Zertifikat gültig durch regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen.

Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang werden Ihre Sachkundenachweise um 6 Jahre verlängert.

Nutzen

  • Sie erhalten eine Verlängerung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 3, um 6 Jahre.
  • Sie kennen die Neuerungen der Rechtsvorschriften und Technischen Regeln.
  • Sie kennen neue Sanierungsverfahren und Baustelleneinrichtungen.
  • Das Seminar ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie. Mit dieser Bescheinigung verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 3 um weitere 6 Jahre.

Zielgruppe

Sachkundige für ASI-Arbeiten mit Asbest (einschließlich schwachgebundenem Asbest), die ihren Sachkundenachweis verlängern wollen.

Anforderungen

Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (schwachgebundene Asbestprodukte). Bitte fügen Sie den Sachkundenachweis der Anmeldung bei.

Inhalte

  • Asbest – Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
    • Asbestverbot nach REACH
    • Chemikaliensanktionsverordnung
    • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“
  • Vorstellung neuer Arbeitsverfahren
  • Verwendungsbeschränkungen, zulässige und unzulässige Arbeitsweisen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
    • Aufgaben der sachkundigen Person
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen
    • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Anwendung)
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