Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten gemäß § 5 OStrV und DGUV 303-005.
Professionelle Überwachung von Lasereinrichtungen gemäß § 5 OStrV und § 6 UVV DGUV Grundsatz 303-005.
Laserstrahlung spielt in vielen Industriebranchen und in der Forschung eine wichtige Rolle. Von den Arbeitsmitteln bzw. Lasereinrichtungen darf keine Gefahr ausgehen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die „eingebaute“ Sicherheit, aber auch der sichere Umgang mit den Geräten. Eine entscheidende Aufgabe fällt dabei dem Laserschutzbeauftragten zu.
Nutzen
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Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Betreiber von Lasereinrichtungen und Sicherheitsfachkräfte aus Industrie und Gewerbe.Abschluss
Zertifikat
Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar und an der Abschlussprüfung
erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie.
Inhalte des Seminars
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Prof. Dr. Ing. Hans-Dieter Reidenbach
Fachexperte
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