Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten gemäß § 5 OStrV und DGUV 303-005.
- Seminar
- Präsenz
- 5 Termine verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Professionelle Überwachung von Lasereinrichtungen gemäß § 5 OStrV und § 6 UVV DGUV Grundsatz 303-005.
Laserstrahlung spielt in vielen Industriebranchen und in der Forschung eine wichtige Rolle. Von den Arbeitsmitteln bzw. Lasereinrichtungen darf keine Gefahr ausgehen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die „eingebaute“ Sicherheit, aber auch der sichere Umgang mit den Geräten. Eine entscheidende Aufgabe fällt dabei dem Laserschutzbeauftragten zu. Zertifikat Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar und an der Abschlussprüfung
erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Ihr neues PLUS: kostenfreier Zugang zu unserer Safety Toolbox unter https://akademie.tuv.com/safety-toolbox.Nutzen
Abschluss
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
Hinweise