Fachkundige Person im Explosionsschutz.
Beurteilung der Gefährdungen aus Technik, Umgebungseinflüssen, Gefahrstoffen und Explosionsgefahren (§ 5 ArbSchG).
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung notweniger Schutzmaßnahmen verpflichtet. Auch im Explosionsschutz muss eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person erfolgen. In diesem Seminar erhalten Sie alle Kenntnisse, die nötig sind, um Gefährdungen zu entdecken und zu bewerten.
Nutzen
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Zielgruppe
Relevant für Betriebsleiter, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte, die zu Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen.Voraussetzungen
Nachweis über die Teilnahme am Seminar "Zur Prüfung Befähigte Person im elektrischen Explosionsschutz" (Sem.-Nr. 07121 ) oder "Zur Prüfung Befähigte Person im mechanischen Explosionsschutz" (Sem.-Nr. 07122 ) oder vergleichbarer Qualifikation.Inhalte des Seminars
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Terminauswahl
Fachkundige Person im Explosionsschutz.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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