EU-Berufskraftfahrer LKW. Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber.

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 10 Unterrichtseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 38512

Pflichtschulung für LKW-Fahrer mit Schulungsnachweis zu den Kenntnisbereichen 2.1 und 2.2 gemäß BKrFQG.

Als Berufskraftfahrer ist es wichtig über Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften zu verfügen und rechtlich immer auf dem aktuellen Stand zu sein. In diesem Modul 2 unserer BKF-Weiterbildung frischen Sie Ihr Wissen auf, werden über neue Vorschriften und Verkehrszeichen informiert und erfüllen Ihre Fortbildungspflicht in der aktuellen Version.

Nutzen

  • Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
  • Sie kennen durch die Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer die gesetzlichen Vorschriften und wissen diese in Gefahrensituationen umzusetzen.
  • Sie erkennen Gefahren im Straßenverkehr und können diese souverän vermeiden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die TÜV Rheinland Akademie. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Zielgruppe

Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr geeignet.

Anforderungen

Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Inhalte

Das Modul 2 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.1 und 2.3 nach Anlage 1 der BKrFQV (Modulaufteilung nach Vogel-Verlag "3. Welle".

  • KB 2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
  • KB 2.3: Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr

Hinweise

  • Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) unter Seminar-Nr. 38508 buchbar.
  • Der Teilnahmenachweis / Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die TÜV Rheinland Akademie.
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