Erweitern Sie Ihre Kompetenz Brandmeldeanlagen (BMA) um Sprachalarmierung (SAA).
Gemäß DIN 14675 kann eine für Brandmeldeanlagen (BMA) zertifizierte Fachfirma ihr bestehendes BMA-Zertifikat auf Sprachalarmierungsanlagen (SAA) erweitern. Das Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen zur DIN 14675 u. VDE 0833 und ist damit eine optimale Vorbereitung für die Personenzertifizierung, deren Nachweis für die Zertifikatserweiterung nötig ist.
Nutzen
Dieses herstellerunabhängige und neutrale Vorbereitungsseminar zur Personenzertifizierung orientiert sich streng an den für die Prüfung relevanten Themen gemäß DIN 14675 und VDE 0833. Damit sind Sie bestens auf eine Prüfung durch einen akkreditierten Zertifizierer vorbereitet.
Ihre Kenntnisse sind von einer akkreditierten Stelle zertifiziert.
Das Seminar schafft die notwendigen Voraussetzungen für die verantwortliche Person, die bei einer Zertifizierung eines Betriebes nach DIN 14675-2 und wenn gewünscht zusätzlich nach DIN EN 16763, notwendig ist.
Mit hauptverantwortlichen Sprachalarmanlagen (SAA) - Fachkräften kann Ihr Unternehmen sein Leistungsportfolio erweitern und zusätzliches Geschäft generieren.
Abschluss
Zertifikat
Zertifikat der nach DIN EN 45012 akkreditierten Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen der TÜV Industrie Service GmbH.
Zielgruppe
Zukünftige Fachkräfte und verantwortliche Personen SAA nach DIN 14675, Ingenieurbüros, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, Errichter und Systemhäuser von ELA und Sprachalarmanlagen, interessierte Planer, Errichter und Instandhalter, die sich nach DIN 14675 qualifizieren lassen wollen.
Anforderungen
Für die Personenzertifizierung / Zulassung zur Prüfung „Verantwortliche Person“ ist gemäß DIN 14675 eins der folgenden Dokumente nachzuweisen:
Gesellenbrief und Bestätigung des Arbeitgebers (5 Jahre Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik für alle Phasen oder 3 Jahre Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik oder Spracharlarmtechnik für die Phasen 7 und 11) mit elektrotechnischem Hintergrund
Diplomurkunde, Masterurkunde, Bachelorurkunde, Meisterbrief oder Urkunde staatlich geprüfter Techniker mit elektrotechnischem Hintergrund
Ausnahmegenehmigung (IHK, Handwerkskammer) bei Berufen ohne elektrotechnischen Bezug, in Verbindung mit einer zehnjährigen Berufserfahrung in der Brandmeldetechnik oder Sprachalarmtechnik.
Vorkenntnisse zur Elektroakustik und zu Beschallungsanlagen bzw. praktische Erfahrungen mit Sprachalarmanlagen werden vorausgesetzt.
Inhalte
Allgemeiner Brandschutz
Schutzziele
Brandverhalten von Baustoffen
Baurecht
Brandschutzkonzepte
Allgemeine Gerätetechnik
Allgemeine Kenntnisse über Sprachalarmanlagen (SAA)
Preis für die Zertifikatsprüfung Verantwortliche Person: € 245,- zzgl. MwSt., Endpreis: € 291,55.
Personen, die sich im Rahmen der Zertifizierung eines Betriebes nach DIN 14675 zur Fachkraft für Brandmeldeanlagen ausbilden lassen möchten, empfehlen wir Sem.-Nr. 14401.
Der Prüfungsfragenkatalog kann unter http://www.vaz-ev.de/Zertifizierungsprogramme kostenlos heruntergeladen werden.
Die Prüfung wird am Nachmittag des dritten Lehrgangstages abgenommen.
Das Zertifikat wird ohne Laufzeitende erstellt und behält daher immer seine Gültigkeit.
Für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) ist u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
Brandschutzbeauftragten werden mit diesem Seminar im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie bzw. DGUV-I 2005-003 bei Präsenzdurchführung 16 UE bzw. bei Onlinedurchführung 8 UE anerkannt.
Weitere Informationen für BMA / SAA finden Sie unten auf der Seite bei den FAQs
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fachkraft für Sprachalarmanlagen (SAA) nach DIN 14675.
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Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanlagen (SAA) haben eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz. Eine BMA / SAA kann selbst keine Brandentstehung verhindern oder einen Brand löschen. Ihre Aufgaben besteht im Wesentlichen darin
entstehende Brände möglichst früh zu erkennen,
Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen,
die Feuerwehr bzw. die Hilfe leistende Stelle zu informieren,
der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen sowie
Planung, Wartung und Instandhaltung: Welche Vorschriften gibt es hierfür?
Die DIN 14675 (aktueller Stand Januar 2020) fordert, dass Brandmeldeanlagen (BMA) / Sprachalarmanalgen (SAA), die im Brandfall oft eine sehr entscheidende Rolle spielen, nur von verantwortlichen Fachkräften geplant und errichtet werden.
Verantwortlichen Fachkräften sind Beschäftigte, die die Fachfirma Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) im Hinblick auf die Sicherstellung der Qualität von BMA und SAA vertreten, die entscheidungsbefugt bezüglich der technischen Ausführung sind und die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten Normen und Regelungen in Verbindung mit der Auftragsausführung tragen.
Die dauerhafte Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmanlagen wird nur gewährleistet, wenn die Anlagen regelmäßig inspiziert, gewartet und Instand gehalten werden. Die Wartung und Instandhaltung darf nach „DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb“ nur von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden.
Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 bzw. DIN EN 45012 akkreditierte Stelle (z.B. TÜV Industrie Service GmbH) zertifiziert wurde.
In jedem Fachunternehmen muss genau genommen nur ein Mitarbeiter im Unternehmen diese Prüfung bestehen. Unsere Empfehlung ist aber mindestens zwei Beschäftigte, da immer eine verantwortliche Person in einem zertifizierten Unternehmen tätig sein muss (Urlaub, Schichtdienst, Krankheit…).
Prüfung / Prüfungsvorbereitung: Welche Unterstützungen gibt es?
Unsere Seminare (Seminar Nr. 14401 und 14404) dienen der optimalen Prüfungsvorbereitung, welche jeweils am letzten Schulungstag durchgeführt wird. Wir empfehlen aber, sich schon vorab mit den Normen DIN 14675 sowie der DIN VDE 0833-1 auseinanderzusetzen.
Die Prüfungsfragen wurden unter allen Zertifizierungsgesellschaften der ARGE DIN 14675 angeglichen. Die schriftliche Prüfung erfolgt auf der Grundlage der mittels der "Prüfungsfragenkataloge BMA und/oder SAA" nach dem Zufallsprinzip generierten Prüfungsfragensätze.
Die Prüfungsfragenkataloge (Hinweis: die ARGE stellt keine Musterlösungen zur Verfügung) mit allen möglichen Fragen sowie weitere Informationen zum Prüfungs-/Zertifizierungsverfahren können unter den nachfolgenden Links kostenlos heruntergeladen werden:
Die Prüfung ist personenbezogen und nicht firmenbezogen. Sie gilt ein Leben lang. Es erfolgt keine Wiederholungsprüfung. Allerdings ist für das Audit (Rezertifizierung) nach DIN 14675 (Tabelle L4) u.a. ein Kenntnisnachweis nicht älter als 4 Jahre nachzuweisen.
Wie kann sich eine Fachfirma zertifizieren?
Für eine Betriebs-Zertifizierung als „Fachfirmen nach DIN 14675“ stehen wir Ihnen als kompetenter Komplettanbieter gerne zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich an:
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein · 51105 Köln, Tel. 0800 806 9000 1300, E-Mail: Fach-Zert@de.tuv.com
Welche aktuellen Normen gibt es und wo stehen diese?
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