Pflichten, Befugnisse und Haftung beim Bau
und Betrieb eines Gebäudes aus
baurechtlicher Sicht.
Der Gesetzgeber überträgt sowohl dem Betreiber sowie anderen am Bau Beteiligten eine Vielzahl von Aufgaben bei Planung, Ausführung und Betrieb eines Gebäudes. Dieses Seminar zeigt rechtssichere Möglichkeiten behördliche Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen umzusetzen.
Nutzen
Sie wissen um die Verantwortung der am Bau Beteiligten und um die straf- / zivilrechtlichen Haftungsrisiken.
Sie kennen die brandschutztechnischen Pflichten und Anforderungen und können daraus geeignete Maßnahmen ableiten und in die Praxis umsetzen.
Sie wissen, was baurechtlich ohne Beantragung geändert werden darf und was antragspflichtig ist.
Zielgruppe
Fachplaner Brandschutz, Fachbauleiter Brandschutz, Brandschutzbeauftragte aller Unternehmen, die eine Weiterbildung nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 und DGUV Information 205-003 benötigen, sowie Mitarbeitende des Gebäudemanagements und der Immobilienverwaltungen. Zertifizierte Absolventen der Qualifizierungen zum „Fachplaner Brandschutz (TÜV)" (Veranst.-Nr. 14310) oder „Fachbauleiter Brandschutz (TÜV)" (Veranst.-Nr. 14307), deren Zertifikat zeitlich abläuft bzw. verlängert werden muss.
Inhalte
Rechtliche Anforderungen
Schutzziele nach Landesbauordnung aus sachverständiger Sicht
Aufgaben der am Bau Beteiligten und des Betreibers am Beispiel der Musterbauordnung
Typische Schnittstellenfehler
Haftungsrisiken
Haftungsgrundlagen (allgemeine Einführung)
Strafbares Verhalten (Fahrlässigkeitsdelikte und Strafbarkeit durch Unterlassen)
Ordnungswidrigkeiten
Zivilrechtliche Haftung
Praktisches Verhalten im Schadensfall
Typische Fehler im Betrieb eines Gebäudes aus technischer und juristischer Sicht
Pflichten der am Bau Beteiligten
Pflichten des Betreibers
Aufgaben und Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde und sonstiger Behörden in die Praxis umsetzen
Aufgaben und Anforderungen des Sachversicherers in die Praxis umsetzen
Bauantragspflichtige Vorhaben
Genehmigungsfreie Vorhaben
Hinweise
Die Fortbildung zum baulichen Brandschutz finden Sie unter der Veranst.-Nr. 05411. Die Fortbildung zum betrieblichen Brandschutz finden Sie unter der Veranst.-Nr. 05413.
Brandschutzbeauftragten werden mit diesem Seminar im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie bzw. DGUV-I 2005-003 bei Präsenzdurchführung 16 UE bzw. bei Onlinedurchführung 8 UE anerkannt.
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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