Zwei Fachleute in Sicherheitshelmen überprüfen Pläne auf einem Laptop auf einer Baustelle

Sicherheit für alle: Die Unterschiede der Arbeitsschutzrollen – Sifa – Sibe - Sigeko

Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist für das Wohlbefinden Arbeitnehmern und die Vermeidung von Unfällen von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Rollen, die in Unternehmen von Bedeutung sind: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der Sicherheitsbeauftragte (Sibe) und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko). Obwohl alle Rollen die Arbeitssicherheit im Unternehmen unterstützen, unterscheiden sie sich in ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Expertise im Dienste der Sicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine qualifizierte Person, die den Arbeitgeber unterstützt, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Sifa bringen eine umfassende Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zur Minimierung zu empfehlen. Die Sifa arbeitet eng mit dem Management, Führungskräften und Mitarbeitern zusammen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dabei berät den Arbeitgeber zu geeigneten Maßnahmen und unterstützt ihn unter anderem bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können interne Mitarbeiter sein, die schriftlich bestellt werden oder durch externe Dienstleister engagiert werden. Ihr Aufgabenspektrum sowie ihre Qualifikationen sind umfangreich.

Sicherheitsbeauftragter: Sicherheit auf Abteilungsebene gewährleisten

Der Sicherheitsbeauftragte ist speziell für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seiner Abteilung oder seinem Bereich im Unternehmen verantwortlich. Sicherheitsbeauftragte arbeiten in ihrer jeweiligen Abteilung und kennen sich zusätzlich mit den relevanten Sicherheitsaspekten aus. Das heißt, sie übernehmen zu ihrem Hauptjob zusätzliche (ehrenamtliche) Aufgaben. Ihr Verantwortlichkeiten sind dabei beschränkt im Vergleich zu denen von Sifas.

Sicherheitsbeauftragte können zur Qualifizierung Seminare mit verschiedenen Wissensständen besuchen, wie zum Beispiel dem Grundlehrgang, der Fortbildung und branchenspezifischen Aufbauseminaren. Der Sicherheitsbeauftragte kann bei der Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien unterstützen, meldet Bedenken und trägt zur Sensibilisierung der Kollegen bei. Auch wenn Sicherheitsbeauftrage auf das Verhalten anderer Mitarbeiter einwirken sollen bezüglich sicherheitskonformen Verhaltens, haben sie keine Weisungsbefugnis und übernehmen keine Verantwortung.

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen richtet sich nach fünf festgelegten Kriterien, die in Vorschrift 1 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung geregelt sind):

  • Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren: Das jeweilige Risiko ergibt aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Bei größerer Einschätzung der Gefährdung, sind mehr Sicherheitsbeauftragte erforderlich.
  • Anzahl der Beschäftigten: Entsprechend der DGUV Vorschrift 1, muss ab einer Beschäftigtenzahl von mehr als 20 mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Bei größeren Gefährdungen kann eine geringere Bemessungsgrenze vom Unfallversicherungsträger verlangt werden.
  • Räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten: Zur Gewährleistung einer wirksamen Kommunikation und Unterstützung der Beschäftigten, ist eine räumliche Nähe erforderlich.
  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten: Während der Arbeitszeit sollten Sicherheitsbeauftragte gut erreichbar für Beschäftigte sein. Zur lückenlosen Betreuung bei Schichtarbeit oder flexiblen Arbeitszeiten können mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein.
  • Fachliche Nähe Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten: Voraussetzung der fachlichen Nähe sind nötige Kenntnisse über den Arbeitsbereich der Beschäftigten. Diese ist gegeben, wenn Sicherheitsbeauftragte dauerhaft gleiche ohne ähnliche Tätigkeiten verrichten.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator: Bauprojekte sicher gestalten

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, hat eine besondere Bedeutung bei der Sicherheit auf Baustellen. Er ist für die Koordination und Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsaspekte während der Planungs- und Bauphase verantwortlich. Bauprojekte bringen spezifische Risiken mit sich, die es zu bewältigen gilt. Der SiGeKo arbeitet eng mit verschiedenen Gewerken und beteiligten Parteien zusammen, um Gefahren zu erkennen, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Gemeinsames Ziel, unterschiedliche Verantwortlichkeiten

Obwohl alle drei Rollen – Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – im Bereich der Arbeitssicherheit tätig sind, haben sie unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt umfassende Expertise mit, um die gesamte Organisation zu unterstützen. Der Sicherheitsbeauftragte fokussiert sich auf die Abteilungsebene. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hingegen trägt speziell auf Bauprojekten zur Sicherheit und deren Koordination bei. Gemeinsam arbeiten alle drei Rollen daran, sicherere Arbeitsumgebungen zu schaffen und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.

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