
Goldene Regel für sicheres Arbeiten mit Energiegeräten: 5 Schritte zur Sicherheit mit Checkliste
Arbeiten an elektrischen Geräten sind unerlässlich in zahlreichen Branchen und Arbeitsumgebungen. Von Elektrikern über Ingenieure bis hin zu Inspektoren – eine Vielzahl von Fachkräften kommt täglich mit diesen Systemen in Kontakt. Doch hinter der scheinbaren Routine lauern ernste Gefahren. Die unerwartete Entladung gespeicherter Energie oder die Freisetzung jeglicher Form von Energie können zu schweren Unfällen führen. Es gilt, die Goldene Regel zu beachten: Sicherheit steht an erster Stelle.
In diesem Artikel werden wir die essenziellen Aspekte beleuchten, die bei Arbeiten an elektrischen Geräten zu beachten sind. Von der Identifizierung potenzieller Gefahren bis hin zur richtigen Nutzung von Sicherheitsvorkehrungen – wir zeigen die wichtigsten Schritte auf, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Hierzu gibt es viele verschiedene Regeln und Vorschriften. Wichtige Regelwerke sind u. a. die BetrSichV, die Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV wie auch die Werke der VDS und die VDE-Normen.
Die Goldene Regel: Arbeiten an elektrischen Geräten (Betriebsmittel)
Vorabinfo: Definition von elektrischen Betriebsmitteln
laut DGUV Information 203-050: „Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleich gesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.“ [1]
Risiken und Gefahren bei Arbeiten an solchen Systemen
Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten bergen potenzielle Gefahren, die nicht unterschätzt werden dürfen. Die unerwartete Freisetzung gespeicherter Energie oder die Fehlfunktion von Sicherheitsvorrichtungen können zu schwerwiegenden Unfällen führen. Diese Unfälle können nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden, sondern auch zu schweren Schäden an Eigentum und Umwelt führen. Direkte Risiken können sein:
- Stromschlag
- Lichtbögen
- Verbrennungen
- Explosionen
- Feuer
- Stürze und Stöße
- Stolpern
Bitte beachten Sie die DGUV Information 203-050:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.“ [1]
Was zu tun ist: Checkliste für sicheres Arbeiten
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Bevor mit Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten begonnen wird, ist es unerlässlich, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Bewertung identifiziert potenzielle Gefahren und ermöglicht es, geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um Unfälle zu vermeiden. - Ausbildung und Befähigung für entsprechende Arbeiten
Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten erfordern spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten. Bevor jemand mit solchen Arbeiten beauftragt wird, sollte er eine angemessene Ausbildung erhalten haben und über die erforderlichen Befähigungen verfügen. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit des Einzelnen, sondern trägt auch dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Effizienz der Arbeitsabläufe zu steigern. - Identifizierung und Kennzeichnung des Arbeitsortes und der Systeme
Eine klare Identifizierung und Kennzeichnung des Arbeitsortes und der energiebetriebenen Systeme ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Arbeitnehmer. Dadurch wird sichergestellt, dass Mitarbeiter die potenziellen Gefahrenbereiche erkennen und angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen können.
Die 5 Sicherheitsregeln in der Elektrotechnik
Diese sind laut DGUV Information 203-001 (BGI 519) wie folgt definiert:
"1. Freischalten
Freischalten ist das allseitige Ausschalten oder Abtrennen einer Anlage, eines Teils einer Anlage oder eines Betriebsmittels von allen nicht geerdeten Leitern. Hat die aufsichtführende oder die allein arbeitende Person nicht selbst freigeschaltet, dann muss die schriftliche, fernschriftliche, fernmündliche oder mündliche Bestätigung der Freischaltung abgewartet werden. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, ab dem die Anlage als freigeschaltet angesehen werden kann, ist nicht zulässig. Auf das Feststellen der Spannungsfreiheit kann nicht verzichtet werden, auch wenn eine andere Person die vollzogene Freischaltung versichert.
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Schwere Unfälle ereignen sich immer wieder durch irrtümliches Wiedereinschalten durch Dritte, wenn die Anlage, an der gearbeitet wird, unerwartet wieder unter Spannung steht. Daher sind alle Trenn- und Betätigungsvorrichtungen wie z. B. Schalter, Steuerorgane, Schaltknöpfe, Sicherungen, Leitungsschutzschalter, mit denen freigeschaltet wurde, gegen Wiedereinschalten zu sichern. In jedem Fall sind an der Schaltstelle Schalt Verbotsschilder anzubringen und so zu befestigen, dass sie nicht abfallen können. Ist die Gefahr einer Berührung mit unter Spannung stehenden Teilen der Anlage gegeben, müssen Schild und Aufhängevorrichtung aus Isolierstoff bestehen. Allerdings dürfen die Schilder nicht an aktive Teile gehängt werden.
Herausgenommene Sicherungseinsätze müssen so sicher verwahrt werden, dass kein Unbefugter sie wieder einsetzen kann. Es empfiehlt sich, hierfür Sperrelemente wie isolierte und nur mit einem Spezialsteckschlüssel zu entfernende Sperrstöpsel oder Blindelemente einzusetzen.
3. Spannungsfreiheit feststellen


Das Feststellen der Spannungsfreiheit ist unerlässlich und darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person mit dafür geeigneten Geräten und Einrichtungen vorgenommen werden. Multimeter sollten in energiereichen Anlagen wegen der hohen Unfallgefahr nicht verwendet werden. Die Spannungsfreiheit muss stets allpolig, d. h. an jedem einzelnen Leiter, festgestellt werden. Mit dem Feststellen der Spannungsfreiheit wird letztlich auch ausgeschlossen, dass durch Ersatzstromversorgungsanlagen, Rücktransformation oder durch Hilfseinspeisung noch Spannung anliegt. Schadhafte Anzeigegeräte können zu einer lebensgefährlichen Fehlanzeige führen.
4 Erden und Kurzschließen
Das Erden und Kurzschließen der Anlagenteile, an denen gearbeitet werden soll, dient dem unmittelbaren Schutz aller dort Beschäftigten. Die zum Erden und Kurzschließen verwendete Vorrichtung muss stets zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder und dann erst mit dem zu erdenden Anlagenteil verbunden werden, wenn nicht Erdung und Kurzschließung gleichzeitig, z. B. über einen Erdungsschalter, erfolgt. Die Arbeitsstelle muss so gesichert werden, dass sie sowohl gegen versehentliches Wiedereinschalten als auch gegen das Auftreten einer unzulässigen Beeinflussungsspannung geschützt ist.
5 Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile soll möglichst vermieden werden; es ist immer zu prüfen, ob für die Dauer der Arbeiten nicht der spannungsfreie Zustand hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, müssen die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten gegen Berührungen durch Personen oder mit Arbeitsmaterial abgedeckt oder abgeschrankt werden (§ 7 DGUV Vorschrift 3). Dabei sind Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit, Mitarbeiterqualifikation und die verwendeten Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Beim Abdecken oder Abschranken müssen vor Arbeitsbeginn unter Umständen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beim „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ getroffen werden." [2]
Verwendung von Kennzeichnungs- und Verriegelungssystemen
Die Verwendung von Kennzeichnungs- und Verriegelungssystemen ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit bei Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten. Diese Systeme dienen dazu, den Arbeitsbereich zu sichern und unbeabsichtigte Energiezuführungen zu verhindern.
- Wichtigkeit von Kennzeichnung und Verriegelung:
Durch eine klare Kennzeichnung wird deutlich gemacht, dass Arbeiten an einem bestimmten System durchgeführt werden und dass dieses System außer Betrieb genommen wurde. Verriegelungssysteme gewährleisten, dass die Energiezufuhr tatsächlich unterbrochen ist und nicht versehentlich wiederhergestellt werden kann. - Schulung des Personals: Alle Mitarbeiter, die an Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten beteiligt sind, müssen in den Verfahren zur Aussperrung und Kennzeichnung von Energie geschult werden. Dies stellt sicher, dass die Systeme ordnungsgemäß gesichert werden und dass alle Beteiligten die Bedeutung dieser Sicherheitsmaßnahmen verstehen.
Die Verwendung von Kennzeichnungs- und Verriegelungssystemen trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen deutlich zu reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie sollte daher stets als integraler Bestandteil jedes Sicherheitsprotokolls betrachtet werden.
Die Verwendung von Kennzeichnungs- und Verriegelungssystemen trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen deutlich zu reduzieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie sollte daher stets als integraler Bestandteil jedes Sicherheitsprotokolls betrachtet werden.
Fazit
Wir haben die wesentlichen Aspekte für sicheres Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten behandelt. Durch Einhaltung der Goldenen Regel und der vorgestellten Schritte können Unfälle vermieden und Mitarbeiter geschützt werden.
Unternehmer haben die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Checkliste für Verantwortliche Personen: Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten
- Gefährdungsbeurteilung:
o Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten.
o Identifizierung aller potenziellen Gefahrenquellen.
o Festlegung geeigneter Kontrollmaßnahmen zur Risikominderung. - Ausbildung und Befähigung:
o Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die an den Arbeiten beteiligt sind, über die erforderliche Ausbildung und Befähigung verfügen.
o Bereitstellung von Schulungen zu Sicherheitsverfahren und -maßnahmen. - Kennzeichnung und Verriegelung:
o Klare Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und energiebetriebenen Systemen.
o Einsatz von Verriegelungssystemen, um die Energiezufuhr während der Arbeiten zu unterbrechen und unbeabsichtigte Einschaltungen zu verhindern. - Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
o Bereitstellung und Überprüfung der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für alle Mitarbeiter.
o Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter PSA ordnungsgemäß verwenden und warten. - Durchführung der Arbeiten:
o Einhaltung der festgelegten Sicherheitsverfahren und -maßnahmen während der gesamten Arbeitsdauer.
o Überwachung des Arbeitsfortschritts und Eingreifen bei Sicherheitsverletzungen oder -risiken. - Abschluss und Überprüfung:
o Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten auf Vollständigkeit und Sicherheit.
o Dokumentation von etwaigen Vorfällen, Unfällen oder Sicherheitsverletzungen.
o Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen und ggf. Anpassung der Gefährdungsbeurteilung.
Diese Checkliste dient als Leitfaden für die Verantwortlichen Personen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an energiebetriebenen/elektrischen Geräten eingehalten werden.
Quellen:
[1] Quelle: DGUV Information 203-050
[2] DGUV Information 203-001 (BGI 519) Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
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