Das sind die häufigsten Fragen zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK):
Wann und ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nötig?
Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist eine VEFK erforderlich (siehe DGUV Information 203-002 und VDE 1000 Teil 10).
Ausnahme: In Unternehmen mit nur einer Elektrofachkraft ist keine zusätzliche VEFK erforderlich.
Wie wird man VEFK?
Die VEFK muss vom Unternehmer im Rahmen der Pflichtenübertragung schriftlich bestellt werden.
Welche Verantwortung trägt eine VEFK?
Eine VEFK unterliegt hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen keinen fachlichen Weisungen. Für die elektrische Sicherheit sind nur die VEFK und nicht die ausschließlich disziplinarischen Vorgesetzten verantwortlich.
Welche Aufgaben übernimmt eine VEFK?
Eine VEFK übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung.
Welche Voraussetzungen muss eine VEFK erfüllen?
Für die VEFK ist grundsätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master erforderlich. Zusätzlich muss sie über elektrotechnische Erfahrungen verfügen, im Bereich der Elektrotechnik arbeiten bzw. gearbeitet haben sowie stets auf dem neuesten Stand der Technik von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken durch Weiterbildungen und Auffrischungen sein.
Eine Musterbestellung zur VEFK finden Sie im Anhang 2 der DGUV Information 203-002.