Fachkunde nach § 53 KrWG.

Lernen Sie, wie Sie Verpflichtungen gemäß Paragraph 53 KrWG sowie AbfAEV erkennen und rechtssicher umsetzen.
Seminar
2 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
8 Unterrichtseinheiten
Online durchführbar
Seminarnummer: 06061
§ 53 KrWG verlangt eine Anzeige für das Sammeln, Befördern, Handeln, Makeln von nicht gefährlichen Abfällen bei der zuständigen Behörde. Dies gilt auch für Betriebe, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln und setzt die Bestellung einer verantwortlichen Person mit der nötigen Fachkunde voraus.

Nutzen

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Zielgruppe

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sowie alle Akteure, die beratend im Auftrag des Abfallerzeugers in den Entsorgungsvorgang involviert sind oder als Verpflichteter im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe tätig werden.

Inhalte des Seminars

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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.

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