Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV.
- Seminar
- Präsenz
- 3 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Online durchführbar
Erneuern Sie Ihren Sachkundenachweis.
Nutzen
- Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, welche als Nachweis der Fortbildung zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde gegenüber der Behörde dient.
- Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse zu betreffenden Gesetzen und Verordnungen.
- Sie frischen Ihr Wissen im Umgang, der Kennzeichnung und mit Schutzmaßnahmen auf.
Zielgruppe
Anforderungen
- Bestandene Prüfung als sachkundige Person nach ChemVerbotsV oder GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen
- Eine Qualifikation nach §11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Drogisten, geprüfte Schädlingsbekämpfer)
Inhalte
- Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen
- ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS
- REACH und CLP-Verordnung
- Biozide und Pflanzenschutzmittel
- Abgabe von Stoffen und Gemischen, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
- rechtliche Vorgaben für die Abgabe und Anwendung
Hinweise
Augrund von behördlichen Auflagen sind folgende Maßnahmen bei einer Veranstaltung im Virtual Classroom notwendig:
- Unterzeichnung einer Erklärung, dass die Teilnahme an der Veranstaltung persönlich und vollständig erfolgt ist.
- Eine Kamera zur Identifizierung ist zwingend erforderlich, die Kamera muss während der gesamten Veranstaltung eingeschaltet bleiben.
Wir bitten um Verständnis, dass ohne Erfüllung dieser Auflagen keine Teilnahmebscheinigung ausgestellt werden darf.