Fachkunde nach TRGS 520 – Grundlehrgang.
- Seminar
- Präsenz
- 2 Termine verfügbar
- 32 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
Qualifizieren Sie sich als Fachkraft für gefährliche Abfälle und Gefahrstoffe gemäß der aktualisierten TRGS 520.
Nach der TRGS 520 (Fassung 09.09.2024) müssen Sammelstellen und Zwischenlager mit mindestens einer Fachkraft als Verantwortlichen und einer qualifizierten Stellvertretung besetzt sein. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen das dafür erforderliche Fachwissen über die Gefahren, rechtliche Bestimmungen und entsprechende Schutzmaßnahmen.
Nutzen
- Sie erfüllen die Anforderungen, die gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (4) i.V. mit Anlage 1.1 an die Fachkunde von Fachkräften gestellt werden.
- Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse über die relevanten rechtlichen Bestimmungen, um die von gefährlichen Abfällen ausgehenden Gefahren zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen beim Umgang gemäß TRGS 520 gezielt einzuleiten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle erhalten Sie einen Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (4).
Zielgruppe
Inhalte
Inhalte gemäß TRGS 520 Anhang 1.1 Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse für die Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen:
- Rechtsvorschriften
- Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle
- Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle
- Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien
- Lernerfolgskontrolle
Hinweise
Gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 werden unter anderem folgende Anforderungen an Fachkundige Personen gestellt:
- Abgeschlossene Ausbildung mit spezifischen chemisch-naturwissenschaftlichen Inhalten oder alternative Erlangung der chemiespezifischen Fachkenntnisse gemäß TRGS 520 Anhang 2
- Ersthelfer-Ausbildung
- Mindestens Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundegrundlehrgang gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (4) (wie dem hier vorliegenden)
- Jährliche Fortbildung zur Fachkunde, eintägig gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (5) und Anhang 1.2 (Veranstaltung 05308 Fortbildung nach TRGS 520)