Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV.
Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 54 KrWG.
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang verfügen müssen.
Nutzen
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Zielgruppe
Der anerkannte Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
- Durch Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang (Seminar-Nr. 06076 ) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.
- Die Vorschriftensammlung "Kreislaufwirtschaftsgesetz" (Beck-Texte im dtv) ist den Unterlagen enthalten.
- Anerkannter Fachkundenachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Terminauswahl
Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV.
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