Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 54 KrWG.
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang verfügen müssen.
Nutzen
Sie verfügen über die geforderte Fachkenntnis, welche die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben, von Abfallsammlungs- und Beförderungsunternehmen sowie Abfallhändler und -makler nachweisen müssen.
Sie erwerben umfassende Kenntnisse über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften, resultierenden Anforderungen und Pflichten.
Sie erhalten anhand von Fallbeispielen aus der Praxis Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.
Zielgruppe
Der anerkannte Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV richtet sich an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.
Inhalte
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten: Aufbau, Rechtssystematik, Ziele des Abfallrechts und der Kreislaufwirtschaft (EU, Land, Bund)
Regelungsinhalte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzliches Regelwerk, u.a.
Klassifizierung und Einstufung (AVV, Gefahrstoffrecht, Gefahrgut)
Nachweisführung und Überwachung
Sammlung, Transport und Vermittlung von Abfällen - Anzeige- und Erlaubnisverfahren
Produktverantwortung (u.a. produktspezifische Gesetze und Verordnungen, Quotenregelung, Überlassungspflichten)
Abfalleigenschaften und Charakteristik – Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
Entsorgungsfachbetrieb
Sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften und Verhältnis zum Abfallrecht
Straf-, zivil-, ordnungsrechtliche Haftung für Unternehmen sowie Verantwortlichkeiten
Grundlagen Transport- und Güterkraftverkehrsrecht
Kreislaufwirtschaft und Entsorgungsanlagen: Zulassung, Anlagentechnik, sicherer Betrieb, Betriebsorganisation
Hinweise
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Durch Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang (Seminar-Nr. 06076 ) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.
Die Vorschriftensammlung "Kreislaufwirtschaftsgesetz" (Beck-Texte im dtv) ist den Unterlagen enthalten.
Anerkannter Fachkundenachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV.
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