Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang
nach § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Durch die neue Abfallbeauftragtenverordnung brauchen mehr Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall. Diese beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Beschäftigte in allen Angelegenheiten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung und sind verantwortlich für die Einhaltung der abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Auflagen.
Nutzen
Sie erwerben die erforderliche rechtliche und technische Fachkunde gemäß § 60 KrWG und § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV und können diese gegenüber der Behörde nachweisen.
Sie wissen eine rechtssichere und ordnungsgemäße Entsorgung der betrieblichen Abfälle zu gewährleisten, Haftungsrisiken zu vermeiden sowie auf die Verminderung des Abfallaufkommens und Einführung abfallarmer Verfahren hinzuwirken.
Sie erhalten anhand von praxisnahen Fallbeispielen eine Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.
Zielgruppe
Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen, aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG sowie an Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV sowie an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen sollen.
Inhalte
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten, Aufbau, Rechtssystematik, Ziele des Abfallrechts und der Kreislaufwirtschaft (EU, Bund, Land)
Regelungsinhalte des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzlichen Regelwerks, u.a.
Bestellung, Pflichten, Verantwortung und Aufgaben von Betriebsbeauftragten für Abfall
Klassifizierung und Einstufung (AVV, Gefahrstoffrecht, Gefahrgut)
Überwachung und Nachweisführung
Sammlung, Transport und Vermittlung von Abfällen
Anzeige- und Erlaubnisverfahren
Produktverantwortung (u.a. produktspezifische Gesetze und Verordnungen, Quotenregelungen, Überlassungspflichten)
Abfalleigenschaften und Charakteristik – Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
Auswahl und Kontrolle von Entsorgern und Entsorgungswegen
Sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften und Verhältnis zum Abfallrecht
Straf-, zivil-, ordnungsrechtliches Haftungsrecht für Unternehmen sowie Verantwortlichkeiten
Vermittlung von Abfällen (grenzüberschreitende Abfallverbringung)
Grundlagen Transport- und Güterkraftverkehrsrecht
Kreislaufwirtschaft und Entsorgungsanlagen: Zulassung, Anlagentechnik, sicherer Betrieb, Betriebsorganisation, Informations- und Berichtspflichten, Optimierungspotenziale bei Produktion und Abfallentsorgung
Hinweise
Die Vorschriftensammlung „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (Beck-Texte im dtv) ist in den Unterlagen enthalten. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang (Sem.-Nr. 06032 ) weisen Sie die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde nach.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Betriebsbeauftragte für Abfall. Grundlehrgang.
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