Erfüllen Sie mit der Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall Ihre Pflicht gemäß § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Das Abfallrecht unterliegt vielen Reglementierungen und stetiger Weiterentwicklung. Die Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. Erwerben Sie aktuelles Wissen über die Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung.
Nutzen
Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen im Abfallrecht.
Sie können Ihre Pflichten als Abfallbeauftragter rechtssicher erfüllen: Sie wissen, wie Sie die abfallrechtlichen Kontrollaufgaben gesetzeskonform wahrnehmen, so Haftungsrisiken vermeiden und auf die Vermeidung von Abfällen sowie eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. umweltverträgliche Beseitigung hinwirken.
Sie dokumentieren die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV mit der Teilnahmebescheinigung.
Zielgruppe
Geeignet für Personen aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG sowie für Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden sollen, sowie für Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen.
Anforderungen
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Bitte fügen Sie diesen Nachweis Ihrer Anmeldung bei.
Inhalte
Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht, aus der betrieblichen Abfallwirtschaft und relevanten angrenzenden Rechtsgebieten
Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und untergesetzlicher Regelwerke, u.a.
Anzeige- und Erlaubnisverordnung
AbfAEV
Nachweisverordnung und Registerpflichten
Klassifizierung – Schnittstellen zum Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht und Güterkraftverkehrsrecht
Abgrenzungsfragen – Ende der Abfalleigenschaft
Produktverordnungen: aktueller Stand, Neuerungen
Betriebsbeauftragte in der betrieblichen Praxis
Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
Interne Abfalllogistik – Abfallmanagement
Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen
Produktverantwortung – abfallarme Produktionsverfahren und Einkauf
Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch
Hinweise
Das Seminar ist anerkannt als Rezertifizierungsveranstaltung für Umweltauditoren und wird mit 16 UE angerechnet.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Betriebsbeauftragter für Abfall – Fortbildung.
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