Betriebsbeauftragter für Abfall – Fortbildung.
Erfüllen Sie mit der Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall Ihre Pflicht gemäß § 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV.
Das Abfallrecht unterliegt vielen Reglementierungen und stetiger Weiterentwicklung. Die Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV. Erwerben Sie aktuelles Wissen über die Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung.
Nutzen
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Zielgruppe
Geeignet für Personen aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG sowie für Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden sollen, sowie für Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Die Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV können Sie durch die Teilnahme an unserem Grundlehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall (Sem.-Nr. 06039) erwerben.
Das Seminar ist anerkannt als Rezertifizierungsveranstaltung für Umweltauditoren und wird mit 16 UE angerechnet.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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