Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) – Praxis-Schulung nach DGUV 303-001.
- Seminar
- Präsenz
- 19 Termine verfügbar
- 40 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
- Garantietermine vorhanden
Praktische Ausbildung zur EFKffT / EffT nach der Theorie-Schulung für festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten.
Das Seminar Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT / EffT) vermittelt die praktische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001. Die Praxis-Schulung baut auf der Theorie-Schulung zur EFKffT / EffT auf und qualifiziert dazu, definierte elektrotechnische Arbeiten sicher, normgerecht und eigenverantwortlich durchzuführen.
Nutzen
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Praktische Handlungssicherheit aufbauen: Mittels praktischer Übungen lernen Sie, wie an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen sicherheitsgerecht und normenkonform gearbeitet wird.
Praxiswissen zur EFKffT / EffT anwenden: Die Schulung vermittelt die praktische Umsetzung der zuvor erworbenen theoretischen Kenntnisse zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT / EffT) und bildet den nächsten Qualifizierungsschritt nach der Theorie-Ausbildung.
Zusätzliche Aufgaben übernehmen: Mit der erlernten Sachkunde können Sie zusätzliche Aufgaben ausführen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten erweitern: Die Praxis-Schulung erhöht Ihre Flexibilität und erweitert Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten bei gleichartigen, sich wiederholenden elektrotechnischen Tätigkeiten.
Qualifizierungsweg konsequent fortsetzen: Wer bereits die Theorie-Schulung EFKffT / EffT absolviert hat, erhält mit diesem Seminar die praktische Ausbildung, die für den weiteren Qualifizierungsweg erforderlich ist.
Zielgruppe
- Das Seminar richtet sich an Handwerker in verschiedenen Gewerken, Kundendienstmonteure, Hausmeister von Verwaltungen sowie Mitarbeitende von Behörden, Versicherungen und Industrie, die die praktische Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT / EffT) absolvieren möchten
Anforderungen
Zusätzlich zu diesem Seminar ist der Nachweis von 40 Stunden Theorieausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT / EffT) erforderlich, z. B. über das Seminar 07100, um den Richtlinien der DGUV zu entsprechen.
Nach der Ausbildung muss eine Einweisung im Betrieb durch eine Fachkraft erfolgen.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit gemäß DGUV Grundsatz 303-001.
Die Auswahl und Bestellung eines Mitarbeiters gemäß des jeweiligen Vorschriftenwerkes erfolgt durch den Arbeitgeber.
Inhalte
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Messen von Grundgrößen wie Strom, Spannung, Widerstand: Sie trainieren den sicheren Umgang mit grundlegenden elektrischen Messgrößen als Basis für festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten.
Messtechnische Überprüfung von elektromagnetischen Schalt- und Installationsgeräten: Dazu zählen z. B. Wicklungs-, Windungs-, Körper- und Leiterschluss. Sie lernen, typische Prüfaufgaben sicher und praxisgerecht durchzuführen.
Umgang mit Leitungen und Kabeln: Sie erwerben praktische Sicherheit im Umgang mit Leitungen und Kabeln als Grundlage für wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten.
Aufbau und Verdrahtung von Elektroinstallationsgrundschaltungen: Sie setzen grundlegende Schaltungen praktisch um und vertiefen Ihr Verständnis elektrischer Zusammenhänge.
Lesen von Schaltplänen: Sie lernen, Schaltpläne sicher zu lesen und in die praktische Arbeit zu übertragen.
Anschlussbezeichnungen von Tastern, Schützen und Zeitrelais: Sie verstehen die relevanten Bezeichnungen und können diese bei praktischen Arbeiten sicher anwenden.
Auswahl und Auswechseln von Schaltgeräten: Sie üben die fachgerechte Auswahl und den Austausch geeigneter Schaltgeräte im Rahmen festgelegter Tätigkeiten.
Grundschaltungen von Schützschaltungen, Geräten und Motoren: Sie lernen typische Grundschaltungen kennen und trainieren deren praktische Anwendung.
Fehlersuche: Sie üben, typische Fehler systematisch zu erkennen und praxisgerecht zu bearbeiten.
Abschlussprüfung: Die Praxis-Schulung endet mit einer Prüfung zum Nachweis des erworbenen praktischen Wissens und Könnens.
Hinweise
Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.