Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) – Aufbaukurs für EUPs – Theorie-Schulung nach DGUV 303-001.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 31 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
- Garantietermine vorhanden
Zusatzqualifikation für „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ (nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)).
In die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“aufgenommen damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitungen durchführen können. Im Gegensatz zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EuP), kann eine EffT eigenverantwortlich arbeiten.
Anmerkung: Falls Sie noch keine EuP sind, starten Sie Ihre Ausbildung zur EFKffT / EffT mit der Theorie-Schulung nach DGUV 303-001 (Seminar 07100).
Aufbau:
Der Ablauf der Weiterbildung auf einen Blick:


Live Training
- Gruppenphase
- Präsenz oder Virtual Classroom
Fit for Test App
- Unterstützende Prüfungsvorbereitung (optional)
- Selbstlernphase
Prüfung
- TRA-Abschlussprüfung
- Präsenz oder Virtual Classroom
Nutzen
- Sie erhalten nach bestandener Prüfung den Sachkundenachweis, damit Sie eigenverantwortlich und ohne Aufsicht bestimmte elektrotechnische Arbeiten durchführen können.
- Sie können mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
Zielgruppe
Anforderungen
Voraussetzung für die Teilnahme (am Seminar) ist ein Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP), bestehend aus mindestens 16 Stunden theoretischer Unterweisung.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Die Auswahl und Bestellung der EffT erfolgt durch den Arbeitgeber.
Inhalte
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung)
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
- Abschlussprüfung
Hinweise
Aus DGUV Grundsatz 303-001: Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Nach der theoretischen Ausbildung muss eine praktische Ausbildung erfolgen! Absolvieren Sie die praktische Ausbildung im Unternehmen oder besuchen Sie unser Seminar "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis)." (Sem.- Nr. 07110). Die praktische Ausbildung ist ein verpflichtendes Ausbildungskriterium der DGUV für die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT).