Anforderungen an Unternehmen / Mitarbeiter in der Elektrotechnik
Nach DGUV Vorschrift 3 - § 3Grundsätze (1) - hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert. Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen!
Kurzüberblick: Elektrotechnische Qualifikationsstufen
Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert. Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen. Die Tätigkeiten können den Qualifikationsstufen zugeordnet werden:
- elektrotechnischer Laie (EL),
- elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP),
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT),
- Elektrofachkraft (EFK),
- verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Normative Hinweise dazu finden Sie in den Normen VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" sowie in nachfolgenden DGUV Regelwerken:
Elektrotechnischer Laie (EL)
Der elektrotechnische Laie verfügt über keine elektrotechnischen Kenntnisse und darf daher elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur bei vollständigem Berührungsschutz benutzen.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Für Arbeiten, die für den elektrotechnischen Laien zu gefährlich sind, jedoch nicht zwingend von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen, gibt es die Möglichkeit, eine elektrotechnisch unterwiesene Person auszubilden. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache elektrotechnische Tätigkeiten (z.B. Leuchtmittel und Starter tauschen, FI-Schutzschalter prüfen oder die Anlage im Fehlerfall abschalten) und eine Elektrofachkraft bei verschiedenen Arbeiten unterstützen. Sie besitzt jedoch keine Erlaubnis zum eigenständigen Agieren. Diese Befugnis kann nur durch eine Ausbildung zur EffT oder vollwertigen EFK erworben werden.
Voraussetzung ist immer, dass die Elektrofachkraft die elektrotechnisch unterwiesene Person über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt hat. Außerdem ist die Belehrung über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unabdingbar. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss. Sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird und ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich.
Elektrofachkraft (EffT)
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) kann für einen speziellen Bereich annähernd die Befugnisse einer Elektrofachkraft erhalten. Nach Besuch einer mehrtägigen Schulung und bei Bestehen der Prüfung erhält die EffT die Erlaubnis „gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln“, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festzulegen sind eigenständig auszuführen. So ist Sie z.B. in der Lage, Abschaltungen vorzunehmen, die Spannungsfreiheit zu prüfen und alle nötigen Arbeiten ohne Anleitung durchzuführen.
Wichtig: Diese Person ist keine Elektrofachkraft, sondern verfügt nur in ihrem Bereich über Spezialwissen. Sobald sich die EffT außerhalb des klar definierten elektrotechnischen Arbeitsbereichs aufhalten, gelten sie als elektrotechnische Laien. Für die Befugnis, auch andere Arbeiten ausführen zu dürfen, bleibt nichts anders übrig als an einer erneuten Schulung teilzunehmen. Von einer EffT können nicht alle elektrotechnischen Arbeiten ausgeführt werden.
Elektrofachkraft (EFK)
Die Elektrofachkraft ist dort zu finden, wo elektrische Anlagen zum Einsatz kommen, wie z.B. in industriellen Betrieben oder Handwerksfirmen. Der Weg zur Elektrofachkraft führt normalerweise über eine mehrjährige Ausbildung.
Aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen kann die Elektrofachkraft die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen und vermeiden, die von der Elektrizität ausgehen können. Jede Elektrofachkraft kann nur in dem Bereich, in dem sie zeitnah Berufserfahrungen erworben hat, als Fachkraft angesehen werden.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Die verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fach- und Führungsverantwortung für einen ihr zugeteilten elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles. Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung. Sie hat dann für diesen Betrieb oder Betreibsteil die Unternehmerverantwortung und ist dementsprechend haftbar.
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