Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis).
Gewinnen Sie an Flexibilität durch die vorschriftenkonforme Zusatzqualifikation.
Gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten können mit einer Zusatzqualifikation auch von Nicht-Elektrikern erledigt werden. Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten können definierte elektrotechnische Arbeiten wie z. B. Instandhaltungsarbeiten eigenverantwortlich durchgeführt werden.
Nutzen
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Zielgruppe
Handwerker in verschiedenen Gewerken, Kundendienstmonteure, Hausmeister von Verwaltungen, Mitarbeiter von Behörden, Versicherungen und Industrie.Voraussetzungen
Zusätzlich zu dem Seminar ist der Nachweis von 40 Std. Theorieausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (z.B. Seminar 07100 ) erforderlich, um den Richtlinien der DGUV zu entsprechen. Nach der Ausbildung muss eine Einweisung im Betrieb durch eine Fachkraft erfolgen. Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Terminauswahl
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis).
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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