Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 und
DGUV Grundsatz 308-001.
Das Führen von Flurförderzeugen (FFZ), wie z.B. Gabelstaplern, erfordert einen sicheren und zweckentsprechenden Umgang mit dem Transportmittel. Die Berufsgenossenschaft schreibt vor, dass nur ausgebildete Personen FFZ fahren dürfen. Der jeweilige Mitarbeiter bedarf einer abgeschlossenen Ausbildung und Prüfung. In unserer Fortbildung erhalten Sie relevantes Fachwissen in Theorie und Praxis.
Nutzen
Sie erhalten als Fahrer von Flurförderzeugen mit einer Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 theoretische sowie praktische Sicherheit für den Berufsalltag.
Sie gewinnen Fachwissen, um die betrieblichen Unfallzahlen und Unfallkosten erheblich senken zu können.
Zielgruppe
Personen, die einen Fahrausweis besitzen und Ihre Kenntnisse zum sicheren Fahren von Flurförderzeugen auffrischen wollen.
Anforderungen
Mindestalter 18 Jahre, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, körperliche und geistige Eignung.
Inhalte
Die Ausbildung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 inklusive Fahrpraxis zur Risikovermeidung.
Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Gabelstaplerfahrer: Fortbildung Fahrerausweis Flurförderzeuge.
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